23. Mai 2012

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt

„Wir reden viel über Geld, zu wenig über Arbeit“

Herr Alt, wann bekommen die Hartz-IV-Empfänger den höheren Regelsatz von 364 Euro ausgezahlt? Wann gibt es den Nachschlag für die Zeit ab Januar?

25. Februar 2011 Wir werden alles so weit vorbereiten, dass wir mit der April-Zahlung sowohl die neuen Regelsätze als auch den Differenzbetrag für die ersten drei Monate des Jahres überweisen können. Automatisch und bürgerfreundlich.

Selbst unter Fachleuten gibt es Zweifel an der verfassungskonformen Berechnung des neuen Regelsatzes. Müssen die Jobcenter mit vielen Klagen rechnen?

Die lange Debatte um die Höhe der Regelsätze war natürlich aus Sicht der Hilfebedürftigen nicht gerade ein Vertrauensbeweis in die verfassungskonforme Berechnung. Sie nehmen aus den Diskussionen mit, dass es zum Existenzminimum in Politik und Gesellschaft keine einheitliche Meinung gibt. Wenn es gelingt, einen breiten und parteiübergreifenden Konsens über die Höhe des Regelsatzes zu finden, werden wir auch mit den Kunden wieder intensiver über ihre Integration und nicht über ihre Leistungsansprüche reden können.
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Inwiefern belasten Klagen das Bemühen, die Langzeitarbeitslosen wieder auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern?

Wir haben in den letzten Monaten zu viel über Transferleistungen und zu wenig über die Vermittlungschancen von Hartz-IV-Empfängern debattiert. Das wirkt sich auch auf die Arbeit vor Ort aus. Wir reden mit den Kunden über Geld, Widersprüche und Klagen und nicht darüber, wie es uns gelingt, sie wieder in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Die Suche nach existenzsichernder Arbeit ist die einzig richtige Antwort auf die Frage, ob der Regelsatz zu hoch oder zu niedrig ist.

Rechnen Sie damit, dass das Bundesverfassungsgericht bald wieder über Hartz IV urteilen muss?

Leider ja.

Die Umstellung des Regelsatzes scheint leichter als die Umsetzung des Bildungspakets für 2,5 Millionen bedürftige Kinder. Sind Sie froh, dass das die Kommunen machen sollen?

Ja. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass die Kommunen auf dem Gebiet bereits viel Erfahrung, Kompetenz und gute Netzwerkstrukturen haben. Daher finde ich es richtig, die Verantwortung für das Bildungspaket in die Hände der Städte und Kommunen zu legen. Unsere Stärke liegt in der Vermittlung und Beratung. Jeder sollte das machen, was er am besten kann.

Ein Argument für die Zuständigkeit der Kommunen war, dass diese das unbürokratischer können. Ist die Arbeitsagentur so umständlich?

Ich finde es schade, dass wir reflexartig mit viel Bürokratie in Verbindung gebracht werden. Wenn etwas bürokratisch ist, dann weil es das Gesetz so vorsieht. Die Kommunen werden sich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten. Also egal wer das Bildungspaket umsetzt: Es gelten die gleichen Standards. Es ist und bleibt eine Individualleistung für Kinder. Das heißt: Antragstellung, Bewilligung, Gutschein - ganz einfach.

Sind die Kommunen auf die vielen Anträge für Nachhilfe oder Musikunterricht, die nun sofort kommen können, denn vorbereitet?

Bis Ende 2010 war vorgesehen, dass die Bundesagentur für Bildung und Teilhabe verantwortlich ist. Die Jobcenter haben sich in den letzten Monaten intensiv auf diese Aufgabe vorbereitet. Zum Jahresbeginn waren wir startbereit. Anträge, Gutscheine oder Musterbescheide waren da, Informations- und Schulungsmaterialien erarbeitet und eine Anbieterdatenbank über lokale Angebote erstellt. Es wäre ja Unsinn, diese Vorbereitungen nicht zu nutzen. Auch wenn die BA jetzt nicht mehr in der Verantwortung für das Bildungspaket ist, gilt es, die Familien nicht länger warten zu lassen. Wenn die kommunalen Verantwortlichen es wünschen, stellen wir unsere kompletten Vorbereitungen zur Verfügung.

Das Bildungspaket ist auch für Kinder von Geringverdienern gedacht, die gar nichts mit dem Jobcenter zu tun haben. Sollte die Aufgabe nicht ganz aus den Jobcentern herausgenommen werden?

Es lohnt auf jeden Fall, darüber nachzudenken, ob man nicht eine Anlaufstelle für Kinder aus einkommensschwachen Familien bildet, insbesondere bei hoher Fluktuation zwischen den verschiedenen Transferleistungen. Wir haben ja auf der einen Seite die Kinder aus Hartz-IV-Familien, die als Anlaufstelle die Jobcenter haben, und auf der anderen Seite die Kinder, deren Eltern Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Für Letztere werden die Kommunen außerhalb der Jobcenter Angebote bereithalten. In den bundesweit 78 Kommunen, die sich um eine Option beworben haben, gehe ich davon aus, dass dort ein hohes Interesse besteht, die Verantwortung für das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters von Anfang an in eigener Regie zu übernehmen, da ansonsten Strukturen innerhalb der Jobcenter geschaffen würden, die binnen kurzer Zeit wieder verändert werden müssten.

Wie wird die Bundesagentur die Kürzung um 4 Milliarden Euro für die Grundsicherung im Alter verdauen?

Die antizyklische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur in der tiefsten Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte war genial. Wenn das auch in Zukunft möglich sein soll, brauchen wir einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt.

Die Fragen stellte Kerstin Schwenn.





Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dapd

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