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14. März 2010

Reform der Jobcenter

Union verhandelt mit SPD über Grundgesetzänderung

08. Februar 2010 Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich mit den Ministerpräsidenten der Union darauf geeinigt, dass die Reform der Jobcenter möglichst noch in diesem Jahr im Grundgesetz geregelt werden soll. In den kommenden Tagen werde die Ministerin dazu ein Gespräch mit Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) als Vertreter der Unions-regierten Länder sowie mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, führen, kündigte sie am Montag an.

Es solle zwar festgelegt werden, dass etliche Kommunen eigenen Handlungsspielraum hätten, die Optionskommunen also blieben. Nicht aber solle die Zahl dieser Kommunen - derzeit sind es 69 Kommunen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst vermitteln dürfen - in das Grundgesetz geschrieben werden.

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SPD verhandlungsbereit

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zeigte sich erfreut über die Ankündigung. Damit gehe die Koalition auf ein Gesprächsangebot Steinmeiers sowie des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck (SPD), sagte sie nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums am Montag. Doch werde sich die SPD erst zugunsten einer Verfassungsänderung stark machen, wenn die einfachgesetzlichen Regelungen vorlägen.

Auch dürften keine Kürzungen im Haushalt der Arbeitsagentur dafür vorgenommen werden, forderte Frau Nahles. Die Vermittlung dürfe nicht eingeschränkt werden und es dürfe keine Verschlechterungen für die Arbeitslosen geben. Frau Nahles versicherte, die SPD sei zu Verhandlungen bereit. Sie wies zugleich Vorwürfe von Union und FDP zurück, eine Einigung über eine Grundgesetzänderung sei bisher an der SPD gescheitert. Hier betreibe die Union „Geschichtsklitterung“.

Bund bekäme Kontrollbefugnisse bis auf die kommunale Ebene

Im Bundesarbeitsministerium hieß es, die geplante Grundgesetzänderung betreffe drei Punkte: Das Zusammenwirken von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aus einer Hand solle weiter ermöglicht werden. Zudem sollten alle Kommunen wählen dürfen, ob sie mit der Bundesarbeitsagentur zusammenarbeiten oder als Optionskommune die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher alleine, aber mit Finanzierung des Bundes übernehmen wollen. Drittens solle eine „einheitliche Bundesaufsicht“ geregelt werden. Das würde bedeuten, dass die Rechts- und Fachaufsicht über die Jobcenter beim Bund läge, dieser also bis auf die kommunale Ebene Kontrollbefugnisse hätte. Dies wird damit gerechtfertigt, dass der Bund fast 40 Milliarden Euro jährlich für das System der Grundsicherung ausgibt.

Die Jobcenter werden derzeit gemeinsam von Arbeitagenturen und Kommunen getragen. Im Dezember 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Mischverwaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010. Sollte diese Reform ausbleiben, müssten die Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen.

Mitte März 2009 hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großer Mehrheit die Reform der Jobcenter gekippt und gegen das Konzept gestimmt, das der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit den Ländern ausgehandelt hatte. Scholz hatte sich in monatelangen Verhandlungen mit den Ländern verständigt, die rund 370 Jobcenter beizubehalten und als eigene Behörden zu organisieren. Eine Änderung des Grundgesetzes sollte dies absichern. Aber sowohl der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder als auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten damals dagegen gestimmt.

„Zeitdruck“ begünstigt Kompromisse“

Am Sonntagabend sprach Frau von der Leyen mit den Ministerpräsidenten der Union. Am Ende kam man überein, sich nun zügig mit der SPD auf eine Festschreibung im Grundgesetz zu einigen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte am Montag, dass noch in diesem Jahr das Grundgesetz geändert und damit dem Verfassungsgerichtsurteil entsprochen werden solle. Der Zeitdruck helfe bei einer Einigung mit der SPD. „Wenn man weiß, man muss sich in wenigen Wochen einigen, dann fallen Kompromisse leichter“, sagte Koch. Auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, eine Einigung sei „relativ zeitnah“ möglich. Davon geht auch Hessens Ministerpräsident Koch nun aus. Er erwarte komplizierte Gespräche mit der SPD, doch „wenn man weiß, man muss sich in wenigen Wochen einigen, dann ist es einfacher, Kompromisse zu machen“.

Das ursprüngliche Vorhaben Frau von der Leyens, die Jobcenter ohne Grundgesetzänderung in zwei Behörden aufzuspalten, war am Widerstand einiger Unions-Ministerpräsidenten gescheitert. Die Arbeitslosen hätten nichts von einer Trennverwaltung, lautete der Einwand Kochs. „Wenn sie zwischen zwei Behörden hin und her getrieben werden, dann hilft das niemandem.“

Auch der Saarländer Müller sagte im Deutschlandradio, entscheidend sei das Prinzip, „dass alles aus einer Hand erledigt wird“. Müller lehnte es als „Willkür“ ab, eine Obergrenze der Optionskommunen festzuschreiben. Deshalb hoffe er, dass die SPD zustimmt, eine generelle Optionsmöglichkeit in das Grundgesetz aufzunehmen und den Kommunen die freie Wahl zu lassen. Die SPD bedeutete bereits, auch zusätzliche Optionskommunen seien denkbar. Bisher wollte die Union die Zahl gerne aufstocken, die SPD aber den Status quo festschreiben. Nun sollen Details in einem Begleitgesetz geregelt werden.

Es solle mit der Verfassungsänderung auch sichergestellt werden, dass zusätzliche Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen wollen, diese Option wählen könnten, sagte von der Leyen. Damit würde das Modell der sogenannten Optionskommunen ausgeweitet, so wie es Koch wollte. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich berichtete, die Regierungschefs hätten aber akzeptiert, dass es eine „Aufsicht über die verwendeten Gelder geben muss“.

Von der Leyen sagte, die Interessen des Bundes und der Länder seien gleichermaßen berücksichtigt worden. Alle Seiten hätten nachgegeben. „Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen“, sagte die Ministerin.

Das Ende der Mischverwaltung

Im Kern geht es darum, ob die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von Bundesagentur und Kommune wie bisher in einer Art Mischverwaltung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Dies hatte das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Mit einer Grundgesetzänderung könnte die Rechtsgrundlage dem angepasst werden. Frau von der Leyen hatte ursprünglich eine freiwillige Kooperation beider Behörden bei rechtlich getrennter Zuständigkeit angestrebt. Koch hatte von der Leyen vor einigen Tagen gedroht, diesen Plänen im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und sie wegen der knappen Mehrheit somit zum Scheitern zu bringen (Reform der Jobcenter: Koch blockiert Leyens Pläne).

Die Ministerin hatte sich daraufhin zu der geforderten Grundgesetzänderung grundsätzlich bereiterklärt, aber nur falls sich alle Beteiligten rasch auf ein gemeinsames Ziel einigen. Dieses muss auch für die SPD akzeptabel sein, da deren Unterstützung für eine verfassungsändernde Zwei- Drittel-Mehrheit erforderlich ist.

Allerdings ist die SPD gegen die nun von der Union vereinbarte Ausweitung der Optionskommunen. SPD-Fraktionschef Steinmeier bezeichnete nannte am Sonntag kurz vor dem Unionstreffen eine mögliche Aufspaltung der Jobcenter einen „Skandal“. „Da wird ohne Not etwas aufgegeben, was erhaltenswert ist“, sagte er in der ARD.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil erläuterte in verschiedenen Interviews, dass es keine Zustimmung der SPD zu einer Verfassungsänderung geben soll, die nur auf eine Ausweitung der bisher 69 Optionskommunen zielt. Diese betreuen die Hartz-IV- Empfänger in Eigenregie. Eine Grundgesetzänderung müsse auch die Weiterarbeit der Jobcenter in der bisherigen Form sicherstellen. „Das ist ein Paket. Unsere Bedingung ist, dass beides gemacht wird“, sagte Heil.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die gemeinsam von der Bundesarbeitsagentur (BA) und den Kommunen betriebenen Jobcenter (Argen) beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp

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