23. Mai 2013

Kirch Prozess

Richter halten Rolf Breuer für unglaubwürdig

Von Joachim Jahn, München
16. November 2012 Der Deutschen Bank droht eine Verurteilung zu Schadensersatz in Milliardenhöhe. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München, Guido Kotschy, verwarf im Prozess der Erben des früheren Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank die Darstellung des ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratschefs Rolf-Ernst Breuer. „Wir halten Ihre Einlassungen nicht für zutreffend, sie sind mit den Fakten nicht vereinbar“, sagte Kotschy zum vorläufigen Schluss der zweijährigen Beweisaufnahme.
Der Richter sagte, er hänge zwar nicht der „sogenannten Verschwörungstheorie“ der Kläger an, doch liege eine Verurteilung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nahe. „Vermutlich wollten Sie mit Kirch auf diese ungewöhnliche Weise doch noch ins Geschäft kommen.“
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Zuvor hatte Breuer die Richter scharf angegriffen. „Die Unterstellungen gegen mich sind ungeheuerlich und ehrenrührig“, sagte er in einer kurzen persönlichen Erklärung. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf Mutmaßungen des Gerichts in einem Hinweisbeschluss von Anfang September. Mit seinen Äußerungen in einem Fernsehinterview über Kirchs fragliche Kreditwürdigkeit habe er diesen im Jahr 2002 nicht zur Erteilung eines Mandats zwingen wollen, versicherte Breuer; er habe sich lediglich auf Allgemeinbekanntes bezogen, was damals in den Medien stand. Kirchs Erben führen dagegen den Zusammenbruch des Medienkonzerns auf Breuers Interview zurück.
Unerwartete Schützenhilfe erhielt die Bank im letzten Moment ausgerechnet aus dem Kirch-Lager: Der frühere Finanzvorstand von Kirchs Dachgesellschaft Taurus Holding GmbH & Co. KG, Brian Cook, schickte zwei Anwälte in den Gerichtssaal, um sich als Streithelfer (Nebenintervenient) bestellen zu lassen. Cook erklärte in seinem Antrag schriftlich, Breuers Interview sei nicht die Ursache für die Kirch-Pleite gewesen. Das Gericht lehnte Cooks Antrag, an dem Verfahren beteiligt zu werden, jedoch ab. Er sieht sich – ebenso wie Kirchs Erben – derzeit selbst einer Schadensersatzklage ausgesetzt, die einer der Insolvenzverwalter gegen ihn führt. Der frühere Kirch-Media-Geschäftsführer Dieter Hahn wurde von den Richtern mit E-Mails konfrontiert, die er zu Ostern 2002 mit dem Walt-Disney-Konzern geführt hatte. Hahn räumte ein, dass das amerikanische Unternehmen nicht bereit gewesen sei, Teile des damals bereits angeschlagenen Kirch-Konzerns zu kaufen, wenn die Banken nicht für die Zahlung garantierten. Dennoch beharrte Hahn darauf, dass erst das Breuer-Interview zum Scheitern der Verhandlungen mit Walt Disney geführt habe.
In dem Prozess geht es um Forderungen von 17 früheren Kirch-Unternehmen, die in der dafür eigens gegründeten KGL Pool GmbH gebündelt sind. Die Richter äußerten am Freitag erhebliche Zweifel, ob diese Firma ihre Pflicht erfüllt hat, Sicherheiten für die Gerichtskosten in Millionenhöhe zu stellen, hielt aber einen Missbrauch nicht für bewiesen. Ein weiteres Verfahren über 1,3 Milliarden Euro, die Kirchs Printbeiligungs-GmbH verlangt, ist ebenfalls noch am Münchner Oberlandesgericht anhängig. In diesem Fall hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Deutsche Bank und Breuer prinzipiell zum Schadensersatz verpflichtet sind – aber nur, wenn die Insolvenz tatsächlich auf das Interview zurückzuführen sei.
Das Oberlandesgericht setzte den nächsten Termin für den 14. Dezember an.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dapd

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