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03. September 2010

Opel

Der lange Weg zur Staatsbürgschaft

Von Andreas Mihm

02. März 2009 Ob der Autohersteller Opel die gewünschte Bundeshilfe von 3,3 Milliarden Euro erhalten wird, wird nach Angaben der Regierung erst in den kommenden Wochen geklärt. Vor einer Entscheidung will Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Anfang übernächster Woche auch noch Gespräche mit der amerikanischen Regierung in Washington führen. Nach einem Treffen mit der Europa- und Deutschlandspitze von Opel machte zu Guttenberg am Montag in Berlin deutlich, dass er eine Entscheidung auch davon abhängig machen werde, ob und welche weiteren Hilfen die Opel-Muttergesellschaft GM in Amerika noch erhält.

Ob Opel Bürgschaften bekommt, entscheidet die Regierung nicht allein. Dazu gibt es ein formalisiertes Verfahren im interministeriellen Bürgschaftsausschuss unter Führung des Wirtschaftsministeriums. Dort sind auch (in diesem Fall) die Länder mit Opel-Standorten - Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen - beteiligt. Der Ausschuss hat sich Mitte November erstmals mit Opel befasst. Damals wurde über eine Bürgschaft von 1,8 Milliarden Euro debattiert. Die vier Länder wollten 40 Prozent des Volumens übernehmen, 60 Prozent sollte der Bund tragen. Da erst jetzt ein Konzept des Unternehmens vorliegt, kann das Verfahren erst jetzt beginnen. Zunächst wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Konzept prüfen. Über das laufende Mandat des Bürgschaftsausschusses dafür verfügt PriceWaterhouseCoopers (PWC). PWC wies am Abend Angaben zurück, man sei an der Erstellung des GM/Opel-Konzepts für die Regierung beteiligt gewesen.

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Die Frage nach einer Wettbewerbsverzerrung muss geklärt werden

Bei der Antragsprüfung spielt die Forderung eine wichtige Rolle, dass Staatsgelder nicht an GM abfließen dürfen. Geklärt werden muss die Frage nach einer Wettbewerbsverzerrung, sollte der Staat Opel stützen. Das Reglement sieht zudem vor, dass eine Bürgschaft nicht gegeben werden darf, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie fällig wird.

Kommen die Prüfer zu einem positiven Ergebnis, wird der Ausschuss entscheiden. Sollte er Bürgschaften befürworten, muss dies der EU angezeigt werden. Anders läge der Fall, wenn Opel eine Rettungsbeihilfe - also eine Bürgschaft mit 100 Prozent Deckung - beantragt hätte, was nicht der Fall ist. Dann müsste die EU zustimmen.

Woher kommt das Geld?

Mit einer Bürgschaft hat Opel aber noch kein Geld. Das muss von einer Bank kreditiert werden. Der Kredit würde - gebührenpflichtig - von Bund und Ländern verbürgt. Seit der jüngst erteilten Genehmigung durch die EU kann die Bürgschaft 90 Prozent statt 80 Prozent des Kreditvolumens abdecken. Notwendig ist dafür ein Bankkredit. Darauf hat die Regierung mehrmals hingewiesen, was vermuten lässt, dass Opel Schwierigkeiten hat, einen solchen Kredit selbst bei hoher Absicherung zu bekommen. Im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets hatte der Bund das erschöpfte Volumen für Bürgschaften um 75 Milliarden Euro aufgestockt.

Gleichzeitig waren die Möglichkeiten der staatseigenen KfW-Bank, Kredite zu vergeben, um 25 Milliarden Euro erhöht worden. Diese sind aber nicht an erster Stelle für Großunternehmen gedacht. Im Gesetz heißt es dazu, „in der Regel“ gelte die von 200 Millionen auf 300 Millionen Euro angehobene Kreditbegrenzung je Antragsteller. Ein Milliardenkredit für Opel, über den auch spekuliert wird, wäre demnach eine große Ausnahme von dieser Regel.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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