23. Mai 2012

Streit um Gehalt

Minister setzt Ärzte-Funktionären eine Frist

Von Andreas Mihm, Berlin
30. Januar 2012 Im Streit um die Bezüge der Führungsspitze der Kassenärzte lässt Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nicht locker. Das Ministerium hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schriftlich aufgefordert, bis zum 9. März beanstandete Passagen in den Arbeitsverträge der Vorsitzenden Andreas Köhler und Carl-Heinz Müller zu ändern. Das Ministerium hält deren Bezüge von 350.000 und 300.000 Euro für überzogen. Sie verstießen gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dies zurückgewiesen.
Auch in der Union regt sich Widerspruch. Das Gesundheitsministerium müsse darauf achten, dass mit Versichertengeldern sparsam und sorgfältig umgegangen werde, sagte der Vize-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer (CSU). "Das ist zu überprüfen."
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In dem siebenseitigen Schreiben an den Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, beanstandet das Ministerium, die 2011 um 39 und 15 Prozent erhöhten Jahresbezüge der KBV-Vorstände. Es gebe "keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte", dass eine solche Aufbesserung gerechtfertigt sei. Verglichen mit den Vergütungen beim Spitzenverband der Krankenkassen - Chefin Doris Pfeiffer bekommt 230.000 Euro im Jahr - liege bei den Kassenärztechefs "eine eindeutige Grenzüberschreitung vor, die rechtswidrig ist".
Das ist nicht die einzige Grenzüberschreitung, die das Ministerium moniert. Angesichts der "weiteren Versorgungsleistungen in Höhe von 39.000 Euro jährlich" komme KBV-Chef Köhler auf ein Versorgungsniveau im Ruhestand von 91 Prozent. "Üblicher- und berechtigterweise" gebe es im Öffentlichen Dienst einen spürbaren Abstand zwischen Vergütungs- und Versorgungsleistungen. Deshalb müsse der Vertrag geändert, im Zweifelsfall gekündigt werden. Wenig glücklich ist das Ministerium auch mit dem Vertragspassus, nach dem ein KBV-Vorstand Gehalt auch dann beziehen soll, wenn er "seines Amtes enthoben oder aus seinem Amt entfernt wurde", oder wenn er sein Amt niedergelegt habe. Etwaige Pflichtverletzungen dürften nicht auch noch belohnt werden. Der Gestaltungsspielraum der KBV sei "eindeutig überschritten". Das gilt nach Ansicht des Ministeriums auch für diverse Versicherungen, die die KBV ihren Spitzenleuten bezahlt. Darunter eine Unfallversicherung, die finanzielle Folgen von Unfällen des täglichen Lebens abdecke, eine Vermögensschadens-Haftpflicht, deren Prämien, anders als im Aktiengesetz festgelegt, ganz von der KBV übernommen würden sowie eine Rechtsschutzversicherung, die den Vorstand vor Klagen seines Arbeitgebers schütze: "Die Gewährung von Rechtsschutz für Fälle, in denen eine Strafverfolgung auf Veranlassung der KBV geschieht oder die KBV zivilrechtliche Ansprüche geltend macht, ist rechtswidrig."
Was der Spitzenverband der Kassen seiner Führung zum Vergleich zahlt, steht nicht in dem Brief. Doch der Verband teilte es auf Nachfrage mit: Gemessen an den Jahresbezügen von 215.000 bis 230.000 Euro hielten seine drei Vorstände Versorgungsbezüge von etwa 45 Prozent, Übergangsgeld werde nicht bei freiwilligem Abgang gezahlt und betrage 25 bis 40 Prozent. An der Vermögensschadens-Haftpflicht beteiligten sich Vorstände "mit einem entsprechenden Eigenanteil an der Schadenssumme pro Fall gemäß den Vorgaben des Bundesversicherungsamtes".


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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