23. Mai 2012

Kampf der Partnervermittlungen

Lieblose Liebesmakler

Von Martin Gropp
09. Januar 2012 Einst sang die Schlagersängerin Connie Francis: „Die Liebe ist ein seltsames Spiel.“ Was die Liebe im Internet betrifft, galt lange die Regel, dass sie durchaus ein äußerst gewinnträchtiges Spiel sein kann. Nach Angaben des Vergleichsportals „Singlebörsen-Vergleich“ tummeln sich hierzulande im Netz mehr als 2000 Singlebörsen, Partnervermittlungen, Singlechats, Seitensprungdienste oder Sextreffs. Monatlich sind etwa 7 Millionen deutsche Singles auf Dating-Portalen unterwegs. Seit 2003 hat sich der Umsatz der Branche von 21,5 Millionen auf rund 189 Millionen Euro fast verneunfacht.
Doch sind die Wachstumsraten im selben Zeitraum von Jahr zu Jahr gesunken. Außerdem wird der Wettbewerb härter, weil immer mehr Unternehmen auf dem Markt ihr Glück suchen und weil Internetnutzer immer häufiger kostenlose soziale Netzwerke ansteuern, um zu flirten oder auch um einen Partner zu finden. Die große Konkurrenz auf dem Markt für Kontaktplattformen und Partner-Vermittlungen führt mitunter dazu, dass mancher Spieler sich nicht an alle Regeln hält. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, hat das Berliner Landgericht schon vor Weihnachten gegen zwei Betreiber von Partnervermittlungen einstweilige Verfügungen erlassen.
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Im Blickfeld der Konkurrenz

In beiden Fällen geht es um angeblich irreführende geschäftliche Handlungen: Der Unister GmbH aus Leipzig untersagten die Berliner Richter, über das von ihr betriebene Portal partnersuche.de an registrierte Mitglieder Nachrichten zu versenden, die das Unternehmen selbst erstellt oder erstellen lässt. Außerdem darf Unister fortan für partnersuche.de nicht mehr mit zwei Test-Urteilen werben, weil diese nach Auffassung des Landgerichts nicht repräsentativ und damit irreführend seien. Die Elitemedianet GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Münchner Tomorrow Focus AG und damit zum Burda-Verlag gehörend, muss dagegen ihre Methoden verändern, mit der sie Abonnements auf der Seite elitepartner.de verkauft. Diese waren nach Ansicht der Richter ebenfalls irreführend, was Kosten und sich automatisch verlängernde Laufzeiten betrifft. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Beide Unternehmen bestätigten dieser Zeitung die einstweiligen Verfügungen, wollten sich aber mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht detailliert zu den Vorwürfen äußern. „Elitepartner geht davon aus, dass die einstweilige Verfügung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Wir werden dementsprechend Rechtsmittel einlegen“, lässt Elitemedianet-Geschäftsführer Jost Schwaner per E-Mail mitteilen. „Nach unserer Ansicht stützen sich die Vorwürfe gegen uns auf eine unglaubwürdige Quelle“, sagt wiederum Unister-Sprecher Konstantin Korosides. Auf beiden Internetseiten sind derzeit die Umstände abgestellt, die zu den Beschlüssen geführt haben.
Angestoßen hat die einstweiligen Verfügungen ein Konkurrent von Unister und Elitemedianet: die Berliner Affinitas GmbH, die das Portal edarling.de betreibt. Sie trat vor Gericht als Antragstellerin für beide Verfügungen auf. Geschäftsführer Lukas Brosseder zeigt sich zufrieden mit den Entscheidungen der Richter. „Aus meiner Sicht ist ein sehr deutliches Zeichen gesetzt worden, dass darauf geschaut wird, mit welchen Geschäftsmethoden manche Anbieter agieren“, sagt Brosseder. „Das tut der Branche insgesamt gut.“ Es sei wichtig, dass auch große Anbieter wie etwa Elitemedianet merkten, dass man mit Irreführungen nicht durchkomme, sagt der Geschäftsführer von Affinitas.

Kampf mit harten Bandagen

Die Konkurrenz zu beobachten, ist ein übliches Mittel in vielen Industrien. Doch nirgendwo ist es wohl einfacher als im Internet, das Angebot und das Geschäftsgebaren der Wettbewerber zu überprüfen. Meist reicht ein intensiver Blick auf die Internetseiten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch eine möglicherweise gar nicht bis zum Ende durchgeführte Registrierung, um herauszufinden, ob Verbraucher über versteckte Kosten oder die Dauer eines Abonnements ausreichend und den Gesetzen entsprechend aufgeklärt werden.
Wegen des Wettbewerbsdrucks habe aber gerade bei den Partnervermittlern in letzter Zeit die Abmahnhäufigkeit zugenommen, sagen Branchenbeobachter. Obwohl die meisten Beanstandungen unter Konkurrenten außergerichtlich geklärt werden können, ist es in der Vergangenheit vermehrt zu einstweiligen Verfügungen gekommen. Nicht alle gehen dabei so offensiv vor wie die Affinitas GmbH, die die beiden von ihr erwirkten Verfügungen prominent per Pressemitteilungen bekanntmachte. Für Unister-Sprecher Korosides ist das Motiv dahinter klar: „Es ist ganz offensichtlich, dass die Affinitas GmbH das Image ihrer Wettbewerber schädigen will, um selbst Marktanteile zu gewinnen und besser dazustehen“, sagt er. „Ich würde in beiden Fällen nicht abstreiten, dass wir aggressiv vorgegangen sind“, sagt Edarling-Geschäftsführer Brosseder. „Aber wenn ich mich bei den Firmen unbeliebt mache, die ihre Kunden abzocken, habe ich kein großes Problem damit.“ Er habe von anderen Marktteilnehmern durchaus Zuspruch für seine Aktion bekommen.
Offenbar steht die Partnervermittlungsbranche vor einem Konsolidierungsprozess. Wenn Märkte überbesetzt sind, wird mit allen Mitteln gekämpft - auf der Einnahmenseite, also im Umgang mit dem Kunden, mit komplizierten, manchmal möglicherweise gar irreführenden Angaben. Und im Ringen mit den Wettbewerbern mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln. Die Branche befinde sich gerade in einer Phase, in der es härter zur Sache gehe, sagt ein Beteiligter. Es sei aber aus Sicht der Verbraucher wichtig, dass kritisch auf alle Marktteilnehmer geschaut werde. Innerhalb der Branche könne nur das Unternehmen langfristig Marktanteile halten oder hinzugewinnen, das transparent arbeite. Auch wenn so ein Prozess manchmal eben wehtue.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Rüchel, Dieter

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