25. Mai 2013

Neuer Finanzrahmen

Europaabgeordnete drohen mit Veto

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
08. Februar 2013 Im Europäischen Parlament hat sich nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs auf die Grundzüge des Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020 Widerstand abgezeichnet. Der Kompromiss sei eine Kampfansage an das Europaparlament, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen, Helga Trüpel. Notwendige Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Bildung und Forschung würden überproportional stark beschnitten.
Alexander Alvaro (FDP) kritisierte, die Staats- und Regierungschefs alimentierten „EU-Ausgaben-Dinosaurier“, weil sie Einschnitte bei den Mitteln für die Landwirte und die Strukturfonds verhindert hätten. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) drohte mit einem Veto, weil die Mittel, die tatsächlich ausgegeben werden könnten, zu stark beschnitten worden seien.
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Seit dem Vertrag von Lissabon muss das Parlament zustimmen

Das Europäische Parlament muss dem Finanzrahmen, mit dem die EU Obergrenzen für die jährlichen Haushalte festlegt, seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zustimmen. Nur dann kann er endgültig verabschiedet werden. Sollten die Europaabgeordneten tatsächlich von ihrem Vetorecht Gebrauch machen, stünde die EU allerdings dennoch nicht ohne Finanzrahmen da. Nach dem Vertrag von Lissabon würde dann schlicht der Finanzrahmen des Jahres 2013 - angepasst um eine jährlichen Inflationsrate von 2 Prozent - fortgeschrieben, bis es einen neuen Finanzrahmen gibt.
2013 lag die Obergrenze für die Zusagen, welche die EU in diesem Jahr für teilweise auch mehrjährig laufende Projekte und Programme machen darf, bei etwas mehr als 150 Milliarden Euro. Sie übertrifft damit die in der Grundsatzeinigung der EU-Staats- und Regierungschefs vom Freitag vorgesehene Obergrenze.
Das Europaparlament hat unter Berufung auf den Vertrag von Lissabon stets hervorgehoben, dass es unter keinerlei Druck stehe, einem ihm nicht genehmen, weil zu niedrigen Finanzrahmen zuzustimmen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Zwar gibt es für den größten Haushaltsposten - die Subventionen, die unmittelbar an die Landwirte in Europa fließen - einen gültigen Rechtsrahmen. Diese Mittel könnten also weiterhin fließen. Das gilt aber nicht für den zweitgrößten Haushaltsposten, die Strukturfonds, die immerhin knapp ein Drittel der Mittel ausmachen. Der Rechtsrahmen für diese läuft Ende 2013 aus. Einen neuen Rechtsrahmen wiederum können Mitgliedstaaten und Europaparlament nur gemeinsam beschließen. Sperren sich die Staaten dagegen, können auch keine Gelder aus den Strukturfonds fließen. Dasselbe gilt für andere Posten des Budgets.
Vor allem aber würde sich der Streit zwischen Europaparlament und Ministerrat über die EU-Finanzen wohl auf die Debatte über den jährlichen Haushalt verlagern. Um genau das zu vermeiden, hat die EU die mehrjährige Finanzplanung einst eingeführt. Sollten sich die beiden Institutionen dann auch bei den jährlichen Budgetverhandlungen nicht einigen können, griffe die sogenannte „Zwölftelregelung“. Dann stünde der EU Monat für Monat genau so viel Geld zur Verfügung wie im gleichen Monat des Vorjahres.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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