18. Mai 2013

Pharmabranche

Eine Pille gegen die Korruption

Von Sebastian Balzter
03. Dezember 2012 Was haben Kühlschränke und Klimaanlagen mit Medikamenten zu tun? Gabriel Baertschi hat es schnell herausgefunden, als er 2006 für den britisch-schwedischen Pharmakonzern Astra-Zeneca nach Vietnam versetzt wurde. Unverhohlen seien die Ärzte in Südostasien mit großzügigen Geschenken für den Privatgebrauch bestochen worden, berichtet er, damit sie mehr Präparate von bestimmten Anbietern verordneten. „Unsere Branche hat dort alles falsch gemacht, was falsch zu machen war. Das lief unter dem Radar.“ Seit knapp zwei Jahren führt Baertschi nun die Geschäfte von Astra-Zeneca in Deutschland. Mit Ende dreißig zählt der Manager aus der Schweiz zu den Hoffnungsträgern des Unternehmens. Sein Ehrgeiz lässt sich auch daran messen, dass er es nach den Erfahrungen in Asien nun mit den Gepflogenheiten im deutschen Gesundheitssystem aufnehmen will. „Es sollte keine Geheimnisse mehr geben“, fordert er. Konkret: Wenn ein Arzt von einem Pharmakonzern Geld bekommt oder zum Essen eingeladen wird, soll jeder das nachher auf einer im Internet veröffentlichten Liste nachlesen können. „Mir wäre es am liebsten, wir würden schon im kommenden Jahr damit anfangen“, sagt Baertschi.
Ganz so schnell wird es nicht gehen, den Alleingang traut sich der Konzern nicht zu. Und der Vorstand des europäischen Dachverbands der Arzneimittelhersteller (Efpia) schaltet sich in dieser Woche zwar zu einer Telefonkonferenz zusammen, um über eine Veröffentlichungspflicht zu beraten, die für die Branche und viele Ärzte einen drastischen Bruch mit den bequemen Verhaltensmustern früherer Tage bedeuten würde. Der Entwurf sieht vor, Geschenke, Spenden und Honorare, Ausgaben für Veranstaltungen und Einladungen, Studien und Beratungsdienstleistungen mit Namensnennung des Empfängers zu publizieren. Einen Beschluss über den Kodex erwarten Verhandlungsteilnehmer aber erst Mitte 2013. Und während die Pflicht zur Offenlegung zunächst ab 2014 gelten sollte, ist inzwischen eine Verschiebung des Termins um ein Jahr vorgesehen. Zur Begründung heißt es, einige Mitgliedsunternehmen müssten zuerst noch entsprechende Dokumentationssysteme einrichten. Außerdem sei der Datenschutz heikel.
In den Vereinigten Staaten machen freilich manche Hersteller schon jetzt ziemlich genau das, was Gabriel Baertschi auch für Europa vorschwebt. Pfizer, mit einem Umsatz von rund 67 Milliarden Dollar der größte Pharmakonzern der Welt, hat im Frühjahr zum dritten Mal einen Bericht über seine jährlichen Zuwendungen an Ärzte und Gesundheitsorganisationen ins Netz gestellt - im Vorgriff auf ein schon vor drei Jahren verabschiedetes Gesetz, über dessen Ausführungsbestimmungen immer noch diskutiert wird. Der „Sunshine Act“ sieht vor, dass jede Zuwendung, die mehr als 10 Dollar wert ist, dokumentiert und publiziert wird, mit Namensnennung und Verwendungszweck. Zwei Beispiele aus der 106 786 Einzelposten langen Liste von Pfizer: Der Psychiater Carl Aagesen aus Iowa wurde für 99 Dollar zum Essen eingeladen, der Chirurg Brian Zuckerbraun aus Pittsburgh bekam 1750 Dollar für eine Moderation. „Wir können warten, bis es auch in jedem einzelnen Land in Europa ein solches Gesetz gibt“, sagt Gabriel Baertschi. „Oder wir gehen als Branche voran.“
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Anlass dazu gäbe es genug. Denn spätestens seit den 2005 aufgedeckten systematischen Schmiergeldzahlungen des Anbieters Ratiopharm stehen die Arzneimittelhersteller auch hierzulande latent unter Korruptionsverdacht. Nicht die Fortschritte in der Pharmazie, sondern die hohen Gewinne prägen das Image der Unternehmen - und die Vermutung, dass diese sich nur auf krummen Wegen erzielen lassen. Reagiert hat die Branche, deren Produktzyklen sich in Jahrzehnten messen lassen, darauf mit der ihr eigenen Behäbigkeit. In Deutschland beispielsweise wurde schon 2004 ein Verein zur freiwilligen Selbstkontrolle (FSA) gegründet. Die Mitglieder verpflichteten sich unter anderem darauf, Tagungen nicht mehr in Luxushotels oder an Urlaubsorten abzuhalten und an Ärzte und Apotheker auch keine Gratispackungen aus dem Vertreterkofferraum mehr abzugeben. Doch die Sanktionsmöglichkeiten waren zunächst gering; von einer Transparenzoffensive, die diesen Titel verdient hätte, waren die Maßnahmen weit entfernt. Erst seit diesem Jahr werden die Unternehmen beim Namen genannt, denen Verstößen gegen den Kodex nachgewiesen worden sind.
Auch die Justiz tut sich mit der Ahndung von Mauscheleien im Gesundheitssystem schwer. Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle etwa spricht nach wie vor vom „Tatort Gesundheitsmarkt“, wenn er die Praxis des Pharmamarketings in Deutschland beschreibt. Nicht gerade Kühlschränke, aber Kaffeemaschinen oder Opernkarten zählten durchaus zu den Verkaufsargumenten mancher Pharmareferenten. Als Beleg für die Systematik dahinter lasse sich werten, dass sich der Wert solcher Zuwendungen regelmäßig nach dem Verordnungsvolumen des jeweiligen Arztes bemesse. Bestechungen mit Bargeld schließlich würden oft durch fingierte Leistungsbeziehungen verschleiert, etwa als üppige Honorare für Vorträge oder Anwendungsbeobachtungen, mit denen angeblich die Verträglichkeit eines Arzneimittels geprüft wird.
Wer als Arzt solche Vergünstigungen annimmt, verstößt zwar in den meisten Fällen gegen die Musterberufsordnung. Strafrechtliche Konsequenzen haben Verstöße jedoch nicht. Denn als Freiberufler kommen niedergelassene Ärzte für Korruptionsdelikte grundsätzlich nicht in Frage. Diese seit langem umstrittene, von den Berufsverbänden vehement verteidigte Sonderstellung hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Monaten bestätigt. Und der von indirekten Geschäftsbeziehungen geprägte Markt fordert zu unlauteren Methoden geradezu heraus: Nicht die einzelnen Patienten, sondern die von ihnen finanzierten Krankenkassen tragen mit rund 30 Milliarden Euro im Jahr das Gros der Arzneimittelausgaben; die Entscheidung für oder gegen ein verschreibungspflichtiges Medikament treffen aber weder die Kassen noch die Patienten, sondern per Verordnung die Ärzte; folgerichtig stehen sie im Zentrum der Vertriebsanstrengungen der Hersteller, denen direkt an Patienten adressierte Werbung überdies gesetzlich untersagt ist. Diesen Verlockungen stehen die besonders hohen ethischen Ansprüche gegenüber, die für den Umgang mit dem Geld Dritter gelten: Lädt ein Bauunternehmer einen Kunden zum Essen ein, gehört das zum guten Ton; ein Arzt, der sich von einem Pharmakonzern bewirten lässt, verzehrt dabei über Bande das Geld der Beitragszahler.
Deshalb fordern die Krankenkassen eine neue Strafvorschrift, um Korruption verfolgen zu können. Die einschlägigen zivilrechtlichen Paragraphen etwa aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder dem Heilmittelwerbegesetz sind ihnen offenbar nicht genug. Im Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags Vertreter der Justiz und der Kassen zum Expertengespräch über das Thema eingeladen, einer von ihnen war Staatsanwalt Badle aus Frankfurt. Die Branche befinde sich in Alarmstimmung, fasst er das unter steigendem Druck nun doch merklich gewachsene Problembewusstsein der Hersteller zusammen. Denn was sich in Deutschland noch in einer Vorstufe der Gesetzgebung befindet, ist anderswo schon weiter gediehen. Nicht zuletzt die Verschärfung der britischen Antikorruptionsgesetze hat dazu geführt, dass Astra-Zeneca genauso wie der ebenfalls in Großbritannien heimische Wettbewerber Glaxo-Smith-Kline (GSK) auch in Deutschland schon seit dem vergangenen Frühjahr überhaupt keine Reise- und Übernachtungskosten mehr für Ärzte übernimmt, die an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Ähnliche Regeln befolgt inzwischen auch der Krankenhausbetreiber Helios, die größte private Klinikkette in Deutschland. Und auf der Seite der Ärzteschaft appelliert das 2007 gegründete Netzwerk „Mezis“, dessen Name sich aus den Anfangsbuchstaben der Devise „Mein Essen zahl’ ich selbst“ zusammensetzt, an Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit als Grundlagen des Berufs. Astra-Zeneca und GSK gehen sogar noch weiter, indem sie auch sämtliche Werbegeschenke aus ihrem Sortiment genommen haben. Nicht einmal Tragetaschen mit dem Unternehmenslogo dürfen mehr verteilt werden.
Solche Bemühungen um Selbstreinigung seien wirksamer als ein neues Gesetz, vermutet Peter Einhell von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der seit Jahrzehnten die Abrechnungen von Ärzten auf Unstimmigkeiten überprüft. „Je höher die Regelungsdichte, desto mehr versehentliche Verstöße und absichtliche Umgehungsstrategien“, sagt er. „Von den Sanktionsmöglichkeiten, die es schon gibt, muss allerdings auch Gebrauch gemacht werden!“ Astra-Zeneca versucht auch in dieser Hinsicht voranzugehen. Drei Mitarbeiter wurden entlassen, weil sie sich nicht an die seit gut einem Jahr geltenden internen Vorgaben zum Umgang mit Ärzten gehalten haben. Einmal im Monat wird in der Deutschland-Zentrale in Wedel bei Hamburg über Verstöße gegen die selbstgesetzten Regeln beraten, deren Kenntnis jeder Mitarbeiter in einem Online-Test nachweisen muss. Und die Honorare für Ärzte, die etwa für Vorträge engagiert werden, sind auf Stundenbasis festgelegt. In die eventuelle Veröffentlichung solcher Zahlungen müssen die Empfänger einwilligen, soll es zu einem Vertragsabschluss kommen. So lassen sich Datenschutz und Transparenz vereinbaren.
“Wir tun das nicht, weil wir die Guten sein wollen“, sagt Gabriel Baertschi. Sein Büro ist spärlich eingerichtet, keine Bilder an den weißen Wänden, in den Regalen nur Akten. Sein Unternehmen hat zurzeit mit handfesten Schwierigkeiten zu kämpfen. Viele Medikamente haben ihren Patentschutz verloren, der Umsatz in den ersten neun Monaten des Jahres ist um 4 Milliarden Dollar gesunken, der Vorsteuergewinn um gut 40 Prozent. Die Wende soll mit neuen Produkten und größerer Glaubwürdigkeit gelingen, sagt Baertschi, auch wenn es dafür keinen Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gibt. „Ich bin überzeugt davon, dass es sich auf Dauer für uns auszahlen wird.“


Text: F.A.Z.

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