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Managervergütung
Das heikle Gehalt
Von Jürgen Dunsch, Johannes Ritter
23. Februar 2013 Am Ende hat auch Berthold Huber zugestimmt. Aber nur zähneknirschend. Denn sein Ziel hat er nicht erreicht. Der Vorsitzende von Deutschlands mächtigster Gewerkschaft IG Metall wollte, dass Martin Winterkorn für seine Dienste als Vorstandsvorsitzender des VW-Konzerns im Jahr 2012 maximal 10 Millionen Euro bekommt.
Doch nun erhält „Wiko“, wie er intern genannt wird, 14,5 Millionen Euro. Das ist zwar weniger als die 17 Millionen Euro aus dem Vorjahr. Aber immer noch deutlich mehr als viele an der berühmten Basis für „gerecht“ halten. Und genau von dort bekam Huber viel Druck. Schließlich ist der Gewerkschaftsführer nicht nur stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von VW. Er sitzt auch im Präsidium des Aufsichtsrats, das de facto über die Vergütung des Vorstands entscheidet.

77 Millionen für Wendelin Wiedeking
Doch in diesem Gremium war Huber mit seiner Forderung allein. Chefkontrolleur Ferdinand Piëch und sein Vetter Wolfgang Porsche hätten nicht einmal ein Problem damit gehabt, Winterkorn sogar die 20 Millionen Euro zu bezahlen, die dieser bekommen hätte, wenn man die Vergütungsregeln, wie am Freitag geschehen, nicht verschärft hätte. Schließlich hatten sie dem früheren Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking einst ohne zu mucken eine Jahresgage von sage und schreibe 77 Millionen Euro gewährt.
Pikanterweise bekam Huber aber auch Gegenwind von seinesgleichen. Der VW-Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh sitzt zwar neben Huber im Aufsichtsratspräsidium von Volkswagen und im Vorstand der IG Metall. Aber Hubers moralische Keule trägt Osterloh nicht mit. Er ist ein Pragmatiker, kein Dogmatiker, und explizit der Meinung, dass Winterkorn sein Geld wert ist: „Wenn ich sehe, was Fußballer in der Bundesliga dafür bekommen, dass sie 90 Minuten gegen den Ball treten, ist Winterkorn in meinen Augen unterbezahlt“, sagt Osterloh im Gespräch mit der F.A.Z.
Als Verantwortlicher für 550.000 Mitarbeiter habe Winterkorn seine Arbeit so gut gemacht, dass die Gewinne und folglich auch die Boni viel höher ausfielen als ursprünglich geplant. Der VW-Chef habe sein Geld im wörtlichen Sinne „verdient“. Im Übrigen halte das Salär einem internationalen Vergleich stand: „Der Fiat-Chef Marchionne hat zuletzt 14 Millionen Euro verdient, der Ford-Chef 21 Millionen Euro. Keiner der beiden war erfolgreicher als Martin Winterkorn.“
Dann sagt Osterloh einen Satz, der auch an Hubers Adresse gerichtet sein könnte und das Spannungsverhältnis im Arbeitnehmerlager spiegelt, gerade wenn es um die heikle Gehaltsfrage geht: „Mitbestimmung im Aufsichtsrat kann auch manchmal schmerzhaft sein. Aber man muss am Ende auch dazu stehen, was man beschlossen hat.“ Das fällt Osterloh freilich auch deshalb leichter, weil er an seiner eigenen Basis kaum Unmut spürt. Denn seine Wähler, die VW-Mitarbeiter, profitieren ihrerseits über einen Erfolgsbonus von den hohen Gewinnen. Im vergangenen Jahr sprangen für jeden 7500 Euro raus.
„Das ist anständig“
Ulrich Hocker, Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), hat es nach eigenem Bekunden immer gewundert, dass die VW-Arbeitnehmerseite derartig hohen Vorstandsgehältern zugestimmt hat. „Mit der nun vorgenommenen Kürzung wird offensichtlich ein Fehler des Aufsichtsrats korrigiert“, sagt Hocker. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der allerdings noch zu kurz geraten ist.“ Der Aktionärsschützer sieht den sozialen Frieden in Gefahr, wenn zweistellige Millionengehälter gezahlt werden.
Gesetzliche Obergrenzen lehnt Hocker aber ab. Lutz Goebel, Präsident des Verbands der Familienunternehmer (ASU), erwartet von den Gremien der großen Aktiengesellschaften in Deutschland mehr Sensibilität. Goebel fürchtet auch, dass die Politik die hohen Vorstandsgehälter zum Anlass nimmt, die Steuern zu erhöhen. Anerkennend äußert sich DSW-Präsident Hocker darüber, dass erstmals ein Manager auf einen nennenswerten Teil der ihm vertragsgemäß zustehenden Bezüge verzichtet: „Das ist anständig. Winterkorn hätte das nicht tun müssen.“ Dies zeige, dass der VW-Chef die Bodenhaftung nicht verloren habe.
Die Schweizer indes diskutieren gerade über einen Manager, der längst jegliche Bodenhaftung verloren hat. Der Verwaltungsratspräsident Daniel Vasella sollte nach seinem Abschied vom Pharmakonzern Novartis für weitere sechs Jahre bis zu 72 Millionen Franken oder umgerechnet 59 Millionen Euro erhalten - dies als Gegenleistung für ein „Konkurrenzverbot“. Als Vasella die Summe nach längerem Zögern bekanntgab und zugleich sagte, er werde den Betrag nach Steuern spenden, war die öffentliche Empörung schon über ihm zusammengeschlagen. Selbst der vier Tage später nachgereichte Verzicht auf die 72 Millionen konnte den Schaden nicht mehr reparieren.
Spitzengehälter sanken um 23 Prozent
Die Summe erschien wie eine verkappte Abgangsentschädigung, die Novartis 2007 formal abgeschafft hatte. Das fadenscheinige Konkurrenzverbot fügte sich in das Bild „einmal Schlaumeier, immer Schlaumeier“. Vasella galt nämlich seit Jahren als einer der größten Abgreifkünstler in der Schweiz; dies im Sog des einstigen ABB-Chefs Percy Barnevik und seiner Pensionszusagen über 148 Millionen Franken, von denen er später freiwillig 90 Millionen zurückzahlte.
Vasella hatte die 1996 aus Sandoz und Ciba-Geigy zusammengeführte Novartis zu einem schlagkräftigen Pharmakonzern geformt. Zugleich soll der gelernte Arzt für seine Dienste nach Berechnungen des Wirtschaftsmagazins „Bilanz“ im Laufe der Jahre nahezu 400 Millionen Franken bezogen haben - eine zumindest in der Schweiz alles Bekannte sprengende Summe. Hohe Managervergütungen ziehen Kritik auf sich. Was hier gerecht ist, wenn sich Geld zumeist mit gesellschaftlichem Status verbindet, führt rasch in rein pekuniäre Diskussionen.
Im Mittelpunkt standen am Finanzplatz Schweiz zumeist die Führungsetagen der Banken, die Maß an ihren exorbitant verdienenden Investmentbankern nahmen. Öffentlicher Druck, abgespeckte Geschäftsmodelle und verschärfte Aufsichtsregeln haben inzwischen den Löhnen die Spitze genommen. Nach Erhebungen der Anlegerstiftung Ethos sanken sie 2011 um insgesamt 23 Prozent, wohingegen in der übrigen Wirtschaft den Mitgliedern von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat 5 Prozent mehr gezahlt wurde.
„Abzocker-Abstimmung“ am 3. März
Hohe Vergütungen für Banker sind keine Schweizer Besonderheit. Dies lehrt der Fall des Zinshändlers Christian Bittar in der Deutschen Bank. Ihm waren für 2008 angeblich 80 Millionen Euro zugesagt worden. Jetzt prüft die Bank rechtliche Schritte gegen ihn, nachdem Bittar offenbar im Zusammenhang mit den Libor-Zinstricksereien schon Ende 2011 das Geldhaus verlassen musste. Die Bankerboni sind inzwischen auf der EU-Ebene angelangt. Hier sollen Leitplanken insofern gezogen werden, als zum Beispiel der sofort auszahlbare Bonus-Anteil auf die Höhe des Grundgehalts beschränkt werden soll.
In Deutschland verlangt die Institutsvergütungsverordnung seit Oktober 2010 ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen Fixgehalt und Bonus. In der Schweiz plante die Regierung eine „Boni-Steuer“, nach der die Unternehmen Jahresgehälter von mehr als 3 Millionen Franken steuerlich nicht mehr hätten absetzen können. Das Vorhaben verschwand in der Schublade. Inzwischen gibt es Bemühungen, ein Verhältnis von maximal zwölf zu eins zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Gehalt in einem Unternehmen vorzuschreiben.
Vorerst aber richtet sich die Aufmerksamkeit der Schweizer auf die „Abzocker-Abstimmung“ am 3. März. Zwei Vorschläge stehen zur Wahl, zum einen das ursprüngliche Volksbegehren des Kleinunternehmers Thomas Minder, zum anderen ein Gegenvorschlag des Parlaments, den auch die Regierung unterstützt. Beide Vorlagen wollen über eine Stärkung der Aktionärsrechte maßvollere Vergütungen auf den Chefetagen bewirken. Der Grundgedanke: Jeder Franken mehr für die Manager ist ein Franken weniger Dividende für die Aktionäre, also die Eigentümer der Unternehmen.
24 Punkte umfasst der Forderungskatalog Minders. Am wichtigsten sind folgende: Die Hauptversammlung legt zwingend die Vergütungen des Verwaltungsrats wie auch der Geschäftsleitung fest. Die Verwaltungsräte als Bevollmächtigte der Aktionäre müssen jährlich wiedergewählt werden. Sondervergütungen wie Antrittsgelder, Abgangsentschädigungen und Prämien bei Firmenkäufen werden strikt verboten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht Haft bis zu drei Jahren. Vor allem hier vertritt die Regierung, die außerdem den Aktionären mehr Spielraum für eigene Lösungen gewähren will, eine gegensätzliche Position. Justizministerin Simonetta Sommaruga findet, mit dem Knüppel des Strafrechts würden nur Emotionen bedient. Die Gefahr der Emotionalisierung wohnt vielen Volksbegehren in der Schweiz inne. Aber ein Resultat wie in der Schweiz am 3. März wäre wohl auch in Deutschland wahrscheinlich.
Hierzulande hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gerade vorgeschlagen, dass Aufsichtsräte künftig Höchstgrenzen für die Vergütung von Managern festsetzen sollen. Ergänzend dazu hält es das Kommissionsmitglied Christian Strenger für eine gute Idee, die Anteilseigner über die Vorstandsbezüge abstimmen zu lassen. „Es sind die Aktionäre, die am Ende die Gehälter bezahlen. Also sollten ihre Meinungen dazu gehört werden.“ In der Gehaltsfrage bei VW würde ein Votum der Anteilseigner in der Hauptversammlung freilich keine Überraschung bringen: Die Familien Piëch und Porsche verfügen über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dapd, F.A.Z., REUTERS
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