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03. September 2010

Warten auf Karlsruhe

Das Dilemma von Hartz IV

Von Corinna Budras

08. Februar 2010 Thomas K. ist ein wuchtiger Mann, doch wenn er über sein Lebensthema Hartz IV redet, ist von Behäbigkeit keine Spur. In jeder noch so dunklen Ecke der Arbeitsmarktreform kennt er sich aus. Die Fallstricke und Schachstellen der komplizierten Berechnung, auf der der monatlichen Regelsatz von 359 Euro basiert? „Eine fehlerhafte Datenbasis“, sagte K. bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Ende Oktober und referiert über die Mängel bei der Erhebung des Datenmaterials. Er gräbt Widersprüche aus und kritisiert das „Ping-Pong-Spiel“ zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltung der Langzeitarbeitslosen. Thomas K. macht das erstaunlich eloquent, bei seinen langen Ausführungen vor den acht Bundesrichtern in den roten Roben zeigt er Nervenstärke. Während Dutzende Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden dem höchsten deutschen Gericht in allen technischen Fragen zur Gesetzgebung, Berechnung und Organisation Auskunft geben, repräsentiert er mit Jeans, Pullover und Weste die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger in ganz Deutschland.

„An was für einem Leben kann man teilnehmen mit 700 Euro im Monat?“, fragt er und stellt klar: 700 Euro für sich, seine Frau und seine 16 Jahre alte Tochter. Gerne hätte er sich einen Anzug gekauft, sagt der ehemalige Journalist, doch bei seinen Maßen – zwei Meter Höhe, 150 Kilo und Schuhgröße 51 – hätte das sein Hartz-IV-Budget gesprengt. Das Hessische Landessozialgericht hat er mit seinen Ausführungen schon überzeugt, was allerdings bei der Besetzung des dort zuständigen Sechsten Senats nicht verwundern kann. Der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert hat sich in den vergangenen Jahren als „Sozialrebell“ einen Namen gemacht.

Hartz IV: Wer so wohnt, hat oft keine andere Wahl
Hartz IV: Wer so wohnt, hat oft keine andere Wahl

Er schickte die Akten deshalb direkt nach Karlsruhe und erklärte, die Regelleistungen verstießen gegen das Existenzminimum, das der Staat gewähren müsse. Außerdem verletzten sie den verfassungsrechtlich geschützten Gleichheitssatz, weil Kinder von Hartz-IV-Empfängern schlechtergestellt würden als Kinder von Sozialhilfeempfängern. Denn Eltern, die nicht als arbeitsfähig eingestuft werden und deshalb Sozialhilfe beziehen, können zusätzliche Unterstützung für Sonderausgaben erhalten. Schließlich sei auch das Diskriminierungsverbot gegenüber Ehe und Familie betroffen, weil bei der Bemessung der Regelleistung Ein-Personen-Haushalte als Referenzgruppe herangezogen worden seien, obwohl deren Verbrauchsdaten deutlich niedriger als bei Familien ausfielen.

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Stundenlang hagelte es Kritik

In diesen Chor stimmte auch das Bundessozialgericht mit ein. Dort hatten die Richter zwar den Regelsatz für Erwachsene gebilligt, nicht aber die staatliche Unterstützung für Kinder. Die Kasseler Richter legten dem Bundesverfassungsgericht deshalb zwei Fälle zur Entscheidung vor (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09).

In der mündlichen Verhandlung deutete viel darauf hin, dass die Verfassungsrichter die monatlichen Regelsätze für Erwachsene sowie die gestaffelten Beträge für Kinder bis 287 Euro nicht uneingeschränkt akzeptieren. Gleich zu Beginn des Prozesstages stellt Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier klar, dass sie in ihrem Urteil den großen Wurf planen: Sie wollen Hartz IV nicht nur am Gleichheitsgebot messen, sondern am Maßstab der Menschenwürde im Artikel 1 des Grundgesetzes.

Über Stunden hagelt es kritische Fragen von der Richterbank, Fragen über Berechnungsmethoden und statistische Grundlagen, über fehlende Ausnahmen und unlogische Anpassungsregeln.

Selbst Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), sonst eine hartnäckige Optimistin, rechnet nun mit einer Schlappe für die Bundesregierung: „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung aller Regelsätze zu ändern“, sagte sie jüngst.

Regierung knabbert immer noch am letzten Schlag des Verfassungsgerichts

Doch selbst wenn die Verfassungsrichter den Hartz-IV-Empfängern recht geben – eine höhere Überweisung vom Amt bedeutet das nicht sofort. Denn die Richter werden dem Gesetzgeber wohl keine genauen Beträge nennen, sondern Vorgaben machen, die er in einem neuen und voraussichtlich sehr zähen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen muss.

Dabei hat die Bundesregierung noch nicht einmal den ersten großen Schlag der Bundesverfassungsrichter gegen die Arbeitsmarktreform verdaut: Vor zwei Jahren haben sie die Verwaltungsorganisation der Langzeitarbeitslosen gekippt – und noch immer streiten Bundesregierung, Opposition und Landespolitiker über die möglichen Alternativen.

Der Grundkonflikt bleibt erhalten

Für den Staatshaushalt können die Vorgaben der Richter zu Hartz IV teuer werden. Ein Regelsatz von 420 Euro etwa würde nach Berechnungen des wissenschaftlichen Instituts der Bundesagentur für Arbeit 10 Milliarden Euro mehr im Jahr kosten.

Selbst nach einem Grundsatzurteil aus Karlsruhe wären wohl nicht alle Rechtsfragen mit einem Schlag geklärt. Im vergangenen Jahr hat die Klageflut mit 194.000 neuen Verfahren an den Sozialgerichten einen neuen Rekord erreicht, wie das Bundessozialgericht vergangene Woche bekanntgab.

Der Grundkonflikt, auf den der Arbeitsstaatssekretär Detlef Scheele in der mündlichen Verhandlung hinwies, wird durch die Entscheidung natürlich erst recht nicht gelöst: „Vielen Hilfebedürftigen werden die Leistungen immer als zu niedrig erscheinen“, sagte er, „während diejenigen, die das Fürsorgesystem mit ihren Steuern finanzieren und sich mit ihrem Einkommen auch nur sehr begrenzt ihre Bedürfnisse erfüllen können, die Leistungen vielleicht eher als zu hoch ansehen.“



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, F.A.Z., picture alliance / dpa, picture-alliance/ dpa

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