23. Mai 2012

Sozialversicherung

Auf dem Rücken der Arbeitsagentur

Von Sven Astheimer
21. März 2011 Wenn zwei mit den gleichen Zahlen rechnen, muss noch lange nicht das Gleiche herauskommen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gelangt auf Grundlage der Wirtschaftsprognosen zu dem Ergebnis, die weiter sinkende Erwerbslosigkeit werde die Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr finanziell derart entlasten, dass diese mit der Rückzahlung ihrer Schulden beim Bund beginnen kann. Das sind voraussichtlich mindestens 5 Milliarden Euro: So viel gewährt der Bund der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr als Darlehen, um den Nürnberger Etat auszugleichen. Eingerechnet in dieser Summe ist auch schon der halbe Mehrwertsteuerpunkt, auf den die Behörde verzichten muss, weil der Bund rund 4 Milliarden Euro benötigte, um Opposition, Länder und Kommunen zum Hartz-IV-Kompromiss zu bewegen.
Die Arbeitsagentur macht eine ganz andere Rechnung auf. Deren Haushälter nehmen an, dass sich ihr Minus innerhalb von vier Jahren auf knapp 10 Milliarden Euro nahezu verdoppelt - ein Schuldenberg, von dem man unter den gegebenen Voraussetzungen nicht mehr runterkomme. Welche Zahlen sind nun richtig? Rechnet sich der Finanzminister den Arbeitsmarkt gerade so schön, wie es die Kassenlage erfordert? Oder geben sich die notorisch vorsichtigen Haushälter aus Nürnberg wieder mal zu konservativ? Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte.
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Die Warnrufe sind mehr als bloße Taktiererei

Und doch wäre es fahrlässig, die Warnrufe aus Nürnberg als bloße Taktiererei abzutun. Geht es doch bei der Budgetfrage auch um die Zukunft dieses erfolgreich sanierten Zweiges der Sozialversicherung: Mit dem Namenswechsel vom Arbeitsamt zur Bundesagentur 2004 setzte sich in Deutschlands größter Behörde auch ein Führungs- und Mentalitätswechsel durch, der aus dem chronischen Milliardengrab das Sparschwein der Nation machte. Fast 18 Milliarden Euro Rücklagen sammelten sich zwischenzeitlich an. Der Beitragssatz konnte zudem von 6,5 Prozent auf unter 3 Prozent des Bruttolohns (bis 5500 Euro) gesenkt werden.
Auch wenn die Reserven während der Wirtschafts- und Finanzkrise dahinschmolzen wie Butter in der Sommersonne, war doch die Arbeitslosenversicherung in der Lage, den Großteil der etwa durch Kurzarbeit verursachten Krisenlasten selbst zu schultern. Schon deshalb wollen weitere Sparauflagen während des aktuellen Aufschwungs, in dem Reserven aufgebaut werden müssten, wohl überlegt sein.

Anhebung des Beitragssatzes ist derzeit wohl tabu

Zumal eine weitere Unbekannte in der Arbeitsmarktpolitik existiert. Denn durch die vom Bundeskabinett gerade beschlossenen Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2012 wird der Etat für Arbeit und Soziales um mehr als 4 Milliarden Euro sinken. Für das Folgejahr sind weitere Milliardeneinsparungen vorgesehen. Das bedeutet, dass Ressortchefin Ursula von der Leyen in den kommenden Wochen enorme Einsparpotentiale ausloten muss. Die Ministerin kann die Einnahmen erhöhen oder die Ausgaben senken. Eine Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, so ist zu hören, ist derzeit für die Bundesregierung tabu.
Die Alternative heißt, die Leistungen der Bundesagentur zu lichten und die Gesetze entsprechend zu ändern. Denn von den Ausgaben der Bundesagentur in Höhe von 42 Milliarden Euro entfällt ein Großteil auf Pflichtleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Richtig ist, dass der Bund die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente reduzieren und den Vermittlern mehr Ermessensspielraum für die Integration von Arbeitslosen zugestehen will. Damit könnten teure, aber unwirksame Standardmaßnahmen reduziert werden.

Alle Pflichtleistungen müssen überprüft werden

Doch allein über die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen lassen sich die angepeilten Sparvolumina nicht erreichen. Deshalb müssen alle Pflichtleistungen überprüft werden. Eine spannende Frage lautet, ob sich die Regierung dabei an die wirklich großen Posten herantrauen wird; ob sie sich etwa angesichts der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt einer neuerlichen Diskussion über kürzere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld stellt? Schließlich hatte die Union selbst gegen wissenschaftlichen Rat die Besserstellung von Älteren nachträglich durchgesetzt. Die berufliche Rehabilitation gilt unter Fachpolitikern wegen ihrer gesellschaftspolitischen Brisanz ohnehin als tabu. Damit dürfte die Integration junger Arbeitsloser noch am ehesten für Einsparungen in Frage kommen, zumal die Chancen am Arbeitsmarkt durch Aufschwung und demographischen Wandel so gut sind wie lange nicht mehr.
Verantwortungsvolle Politik darf sich jedoch auf keinen Fall um konkrete Sparvorgaben herumdrücken und zur Not am Jahresende einfach das ohnehin nötige Darlehen für Nürnberg entsprechend zu erhöhen. Damit triebe sie die Arbeitslosenversicherung in eine Schuldenspirale und in neue Abhängigkeiten. Das mag vordergründig attraktiv sein, böte sich doch dem Bund wieder mehr Einfluss auf den Haushalt der Behörde. Das Signal freilich, welches ein solcher Kurswechsels aussendete, wäre fatal. Effizientes Wirtschaften mit öffentlichen Mitteln würde durch unrealistische Vorgaben nicht gefördert, sondern abgestraft. Die Gefahr wäre groß, dass sich beim im Umgang mit dem Geld der Anderen wieder der altbekannte Schlendrian einstellt.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dapd

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