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Energiewende
Altmaier und Rösler einigen sich auf Kürzungen bei Erneuerbaren Energien
Von Andreas Mihm, Berlin
14. Februar 2013 Die in der Energiepolitik federführenden Ministerien der Bundesregierung haben sich auf kurzfristige Abstriche bei der Förderung der Erneuerbaren Energien und Kürzungen von Bevorzugungen der Wirtschaft im Umfang von jährlich knapp 2 Milliarden Euro geeinigt. Die Kürzungen sollen Neuanlagen betreffen, die nach dem August 2013 ans Netz gehen, aber auch alle bestehenden Ökostromanlagen, die einmalige 1,5 Prozent weniger Förderung erhalten sollen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Umlage für die Förderung nach den Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im kommenden Jahr nicht steigt, sondern auf dem aktuellen Niveau von 5,27 Cent je Kilowattstunde bleibt. Zudem soll mit dem in Eckpunkten skizzierten Entwurf für eine EEG-Reform verabredet werden, dass die Umlage in den Folgejahren nur um höchstens 2,5 Prozent steigen darf. Die Einigung wurde bekannt, als Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin mit Vertretern der Umwelt- und Energieministerien der Länder zusammentraf, um über seine „Vorschläge für eine „Strompreisbremse“ zu beraten. Es ist umstritten, ob die Bundesregierung für eine zum 1. August und damit vor der Bundestagswahl wirksam werdende Kürzung der EEG-Förderung die förmliche Zustimmung des Bundesrates, also der Länder, bedarf.
Im Einzelnen wollen Umwelt- und Wirtschaftsministerium nach dem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekannt gewordenen Eckpunktepapier bei der Förderung von Ökostromanlagen 1,16 Milliarden Euro sparen. Umlagen in Höhe von weiteren 700 Millionen Euro sollen wegfallen, weil Ausnahmen für die Industrie gestrichen werden. Unabhängig davon sei man sich einig, „dass das EEG grundlegend reformiert werden muss.“ Der gemeinsame Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sieht folgende kurzfristige Maßnahmen vor:
Nur noch Marktwert als Förderung
Neue Anlagen bekommen ab 1. August in den ersten 5 Monaten nach Anschluss nur den (in der Regel niedrigeren) Marktwert als Förderung erstattet. Das soll 500 Millionen Euro einbringen. Ausgenommen seine Photovoltaikanlagen. Zudem soll die Vergütung, die ab dem sechsten Monat gezahlt wird, für Neuanlagen reduziert werden. Konkret soll für Windenergieanlagen an Land die Anfangsvergütung von heute 9 auf 8 Cent je Kilowattstunden gesenkt werden. Der Bonus für die Modernisierung von Anlagen und Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung werden gestrichen. Bei Photovoltaikanlagen soll es bei den bisher vereinbarten Kürzungsschritten belieben. Für „alle andern Anlagen“ werde ab August 2013 „die Vergütung einmalig in Höhe von 4 Prozent abgesenkt“. Zusammen soll das die Kosten um mindestens 100 Millionen Euro reduzieren.
Hinzu kommen Kürzungen und Änderungen in der Extra-Förderung der Direktvermarktung von Ökostrom. Das soll 60 Millionen Euro einbringen. Landwirten soll zudem der Bonus gestrichen werden, den sie für den Einsatz von Gülle in der Biogaserzeugung erhalten. Dies soll auch Anlagen betreffen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden und den Stromkunden 150 Millionen Euro Umlagekosten ersparen. Für alle bestehenden Anlagen würde die Förderung nächstes Jahr pauschal um 1,5 Prozent oder 350 Millionen Euro abgesenkt. Das betreffe alle Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden seien.
700 Millionen Euro von der Wirtschaft
Mit 700 Millionen Euro soll die Wirtschaft den größten Brocken zur Kürzung beisteuern. In dem Umfang werden Ausnahmen gestrichen, die energieintensiv produzierende Betriebe bisher geltend machen können. Zum, einen soll die Mindestumlage der Betriebe angehoben werde. Vor allem aber sollen die Branchen herausgenommen werden, „die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb stehen“ Das dürfte damit Branchen betreffen wie die Braunkohle, den Bergbau, die Nahrungs- und Futtermittelindustrie, die Tabakverarbeiter, Abfall- und Recyclingunternehmen aber auch den Schienenverkehr, der - obwohl er nicht im internationalen Wettbewerb steht - seit 2005 von der EEG-Umlage ausgenommen ist.
Vor allem Unternehmen dürfte auch der Plan treffen, Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom nicht mehr zu privilegieren. Es werde eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt, ausgenommen seien die mit weniger als 2000 Kilowatt sowie Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Vorschläge sollten unmittelbar durch eine Änderung des EEG umgesetzt werden, die dann zum 1. August 2013 in Kraft trete. Bei weiteren Maßnahmen gelte es einseitige Belastungen der Industrie und der Netzbetreiber zu vermeiden.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, ZB
© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2013.
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