22. Mai 2012

Verdacht der Vorteilsnahme

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Wulff

02. Februar 2012 Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob Bundespräsident Christian Wulff sich im Amt der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat. Hintergrund ist die angebliche Nutzung eines Audi Q3, den der Autokonzern dem Bundespräsidenten schon von Sommer 2011 an kostenlos zur Verfügung gestellt haben soll. „Es findet bei uns im Hause eine Vorprüfung statt, ob strafbares Verhalten vorliegt“, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth der Zeitung „Frankfurter Rundschau“. Geprüft würden auch die Vorgänge um ein von einem Berliner Audi-Händler geschenktes Plastikauto für Wulffs Sohn sowie Kleider, die ein Modehersteller Wulffs Frau Bettina zur Verfügung gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft sei selbständig tätig geworden, es lägen keine Anzeigen vor.
Der Audi Q3 soll nach dem Bericht einem Berliner Autohaus unerwartet geliefert worden sein – angeblich auf Anweisung von Audi-Managern und Monate vor der offiziellen Markteinführung. Wulff werden gute Kontakte zu Audi unterstellt, weil er in seiner Funktion als Ministerpräsident von Niedersachsen auch Aufsichtsratsmitglied des VW-Konzerns war, zu dem Audi gehört. Angeblich sollte das Auto dem Bundespräsidenten als sogenanntes Vorserienmodell zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt werden. Es soll durch Sicherheitsbeamte im Auftrag des Bundespräsidialamtes überprüft und abgeholt worden sein.
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Der Anwalt des Bundespräsidenten, Gernot Lehr, wies die Vorwürfe gegenüber dieser Zeitung zurück. „Es gab keinen Audi Q3, den das Ehepaar Wulff seit Sommer 2011 nutzte“, teilte Lehr am Donnerstag mit. Es handele sich bei den von den Zeitungen „Frankfurter Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ erhobenen Vorwürfen um „gezielte Falschberichterstattung“ und eine „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“. Das Kölner Landgericht untersagte am Donnerstag den beiden Zeitungen mit einer einstweiligen Verfügung zu behaupten, Frau Wulff habe schon im Sommer einen Audi Q3 kostenlos gefahren. Die Chefredakteurin der beiden Zeitungen, Brigitte Fehrle, sagte der Deutschen Presseagentur: „Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.“ Man habe sich mit dem Anwalt ausführlich über das Thema ausgetauscht.
Nach Lehrs Angaben hat Frau Wulff einen Audi Q3 bestellt, der „Mitte diesen Jahres ausgeliefert werden“ soll. Seit dem 22. Dezember habe Frau Wulff „einen Wagen gleichen Fahrzeugtyps aus dem eigenen Fahrzeugpark“ des Audi-Konzerns gefahren. Dieses Auto sei Ende Januar aber zurückgegeben worden. Monatlich habe Frau Wulff dafür 850 Euro Miete gezahlt. Spekulationen, wonach der seit dem 22. Dezember gültige Leasing-Vertrag nur nachträglich für den schon seit dem Sommer genutzten Audi Q3 vereinbart wurde, wies Lehr zurück. „Frau Wulff fuhr einen Skoda bis zum 22. Dezember.“
Die Audi AG bestätigte am Donnerstag sämtliche Angaben von Wulffs Anwalt. Audi stelle Prominenten nur in Ausnahmefällen Fahrzeuge zur Verfügung, sagte ein Audi-Sprecher. So gebe es etwa einen Werbekooperationsvertrag mit dem FC Bayern, nach dem Fußballspieler neue Automodelle kostenlos nutzen dürften. Mit Trägern politischer Ämter gebe es solche Vereinbarungen grundsätzlich nicht.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dapd, dpa

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