23. Mai 2013

Abgabenvergleich mit Deutschland

Steuerkeule aus Paris für Reiche und Unternehmen

Von Christian Schubert und Manfred Schäfers
05. Februar 2013 Schon der französische Radprofi Bernard Hinault wusste es: „Wenn ich fünfmal in die Pedale trete, dann viermal für den Staat und einmal für mich“, sagte einst der Spitzensportler, der die Tour de France fünfmal gewann. Frankreich ist ein Hochsteuerland - vor allem für Reiche und für Arbeitgeber. Genauer gesagt ist es ein Hochabgabenland, denn die reine Steuerlast hält sich im internationalen Vergleich durchaus in Grenzen, besonders für Mittel- und Geringverdiener. Doch hinzu kommen saftige Sozialabgaben für Wohlhabende und Unternehmen, die davon rund zwei Drittel zahlen müssen. Dies zeigt ein deutsch-französischer Vergleich der Abgabenlast, den die F.A.Z. in Auftrag gegeben hat.
Unter der Regierung von Präsident François Hollande tut sich die Schere weiter auf. Die Sozialisten haben für den Abbau der staatlichen Neuverschuldung besonders die Steuern auf Spitzeneinkommen, Vermögen und Kapitaleinkünfte heraufgesetzt. Das gilt auch dann noch, wenn die Regierung die vorerst vom französischen Verfassungsrat gestoppte 75-Prozent-Steuer für Einkommensmillionäre gänzlich beerdigen sollte. Daher sagen einige Reiche wie der Schauspieler Gérard Depardieu oder der Optiker Alain Afflelou: „Adieu, la France“.
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Sozialabgaben sind verantwortlich

Die F.A.Z. hat bei der Münchner Steuerkanzlei Assmann und bei der französischen Kanzlei Almenide, die im United Tax Network zusammenarbeiten, drei Beispielrechnungen erstellen lassen: Die französische Mehrbelastung macht sich danach vor allem beim Vergleich der Reichen bemerkbar. Wer wie in unserem Beispiel bei zwei minderjährigen Kindern jährlich 1,5 Millionen Euro brutto im Jahr verdient (plus der Ehepartner 80.000 Euro), zudem Kapitaleinkünfte von 200.000 Euro hat, wer gleichzeitig in seinem eigenen, abbezahlten Haus im Wert von 2 Millionen Euro wohnt und noch ein Ferienhaus sowie Wertpapiere im Wert von jeweils 500.000 Euro besitzt, der wird in Frankreich deutlich zur Kasse gebeten: Dieser fiktiven französischen Familie bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 835.000 Euro, in Deutschland dagegen 998.900 Euro (wird in Deutschland die Kirchensteuer hinzugerechnet, sind es rund 30.000 Euro weniger).
Die deutsch-französische Differenz geht nicht auf die Einkommensteuer zurück. Diese ist in Frankreich häufig niedriger, weil Kinder durch das Familiensplitting großzügig angerechnet werden. Verantwortlich sind die Sozialabgaben des reichen Franzosen von 181.000 Euro gegenüber nur 24.000 Euro in Deutschland. Zudem bezahlt der Franzose nach den jüngsten Steuererhöhungen durch Hollande 120.700 Euro Steuern auf seine Kapitaleinkünfte - eine „exorbitante Belastung“ von 60 Prozent für Angehörige der höchsten Steuerklasse, wie der Münchner Steuerberater Jörg Assmann meint. In Deutschland dagegen gibt der Deutsche nur 52.400 Euro oder 26 Prozent auf seine Kapitaleinkünfte ab. Sollte Hollande, wie angekündigt, seinen Spitzensteuersatz von 75 Prozent ab einer Million Euro wahr machen, würde sich die Steuerlast des französischen Reichen um gut 66000 Euro erhöhen.
Auch die von Hollande erhöhte Vermögensteuer ist erwähnenswert, die in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern nicht existiert. Mit einer Belastung von 5300 Euro hält sie sich für den französischen Spitzenverdiener allerdings in Grenzen. Teuer ist es indes für einen französischen Arbeitgeber, solch einen Spitzenverdiener anzuheuern. Bei einem Bruttogehalt von 1,5 Millionen Euro muss das Unternehmen in Frankreich aufgrund der zusätzlichen Sozialbeiträge mit Personalkosten von insgesamt mehr als 2 Millionen Euro rechnen. In Deutschland dagegen fallen nur 1,6 Millionen Euro an.
Deutlich geringer sind die Lastenunterschiede indes bei niedrigen und mittleren Gehältern. Der Vergleich fällt hier sogar zugunsten Frankreichs aus. Beispiel: ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern, einem Bruttogehalt von 100.000 Euro, Kapitaleinkünften von 10.000 Euro sowie einem selbstbewohnten Wohnhaus im Wert von 500.000, von denen 300.000 Euro abbezahlt sind. In diesem Fall bleibt in Deutschland ein Nettoeinkommen von 76.800 Euro, in Frankreich dagegen von 78600 Euro. Das in Deutschland höhere Kindergeld ändert daran nichts. Doch auch hier muss der französische Arbeitgeber tiefer in die Tasche greifen: Seine Gesamt-Personalkosten liegen um ein Drittel höher als in Deutschland. Schließlich das Beispiel eines Ledigen und Kinderlosen, der auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 25.000 Euro kommt. Auch hier bleiben dem Franzosen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben etwas mehr, nämlich 18.000 Euro gegenüber 16.800 Euro in Deutschland, denn die deutsche Einkommensteuer ist höher.
Der Vergleich wäre indes unvollständig ohne die in Frankreich fällige Wohnsteuer für Mieter sowie die Grundsteuer für Immobilienbesitzer. Sie würden dem Reichen zusätzlich geschätzte 4500 Euro abverlangen (je nach Quadratmeterzahl), gegenüber einer Zweitwohnsteuer von rund 2000 Euro in Deutschland. Im Mittelklassebeispiel zahlt der Franzose auch 2000 Euro, der Deutsche dagegen nichts.
Nach einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehören Frankreich und Deutschland beide zu den Ländern, die Arbeitseinkommen am stärksten belasten. Ein lediger Durchschnittsverdiener bringt in Frankreich wie in Deutschland nur knapp die Hälfte von dem nach Hause, was er seinen Arbeitgeber kostet. Aufgrund der Mehrbelastung von Reichen und Unternehmen bestätigt sich makroökonomisch allerdings die These, dass der französische Fiskus insgesamt stärker hinlangt als der deutsche. 26,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts reklamierte er nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums für sich, in Deutschland betrug der entsprechende Wert nur 22,1 Prozent (jeweils für 2010). Bei Einbeziehung der Sozialabgaben sind es 42,9 Prozent für Frankreich gegen 36,3 Prozent für Deutschland.

Steuersenkung nicht berücksichtigt

Die Steuerkeule trifft stark die Mittelständler. Das zeigt der Länderindex der Stiftung Familienunternehmen, der auf einem Vergleich von 18 Ländern des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) beruht. Ausschlaggebend für Frankreichs Platz am Ende der Skala „sind die mit Abstand höchste Steuerbelastung bei nationaler Geschäftstätigkeit sowie die vierthöchste Erbschaftsteuerbelastung“. Deutschland rangiert in dem Ranking auf Platz 13.
Nicht enthalten ist darin allerdings die von Hollande beschlossene Steuersenkung für Unternehmen in Höhe von 20 Milliarden Euro, die vor allem vom kommenden Jahr an greift. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Frankreich für Forschungsinvestitionen der Unternehmen großzügige Abschreibungen gewährt.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z., Lüdecke, Matthias

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