20. Mai 2013

Frankreich

Gericht stoppt Reichensteuer

29. Dezember 2012 Kurz vor dem Start einer umstrittenen Reichensteuer hat Frankreichs höchstes Gericht das Prestigeprojekt von Präsident François Hollande gekippt. Der ab 2013 vorgesehene Steuersatz von 75 Prozent auf Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro sei in der Anwendung auf verschiedene Steuerzahler unfair, begründete der Verfassungsrat am Samstag seine Entscheidung.
Sie stellt einen herben Rückschlag für den Sozialisten Hollande dar, der sich im Wahlkampf einen höheren Beitrag der Spitzenverdiener zur Sanierung der Staatsfinanzen auf die Fahnen geschrieben hatte. Seine Regierung will sich aber nicht geschlagen geben und plant einen neuen Anlauf. Dem Finanzministerium zufolge ist der Fahrplan zur Defizitverringerung nicht gefährdet.
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Eher Symbolcharakter

Der Dreiviertel-Steuersatz hätte ein paar Tausend Franzosen getroffen. Die Maßnahme hatte damit eher symbolischen Charakter, obwohl die erhofften Einnahmen von 300 Millionen Euro für die laufende Haushaltssanierung mitten in der Wirtschaftkrise nicht unbedeutend sind. Das Vorhaben löste aber einen Proteststurm aus, erwartungsgemäß vor allem unter besonders wohlhabenden Franzosen. Einige von ihnen - darunter den bekannten Schauspieler Gerard Depardieu - veranlasste die Abgabe zu öffentlich erklärten Auswanderungsplänen.
Die Steuer für Einkommensmillionäre war zum zentralen Punkt von Hollandes Programm avanciert, obwohl er das Vorhaben erst nach einigen Wochen Wahlkampf und zur  Überraschung vieler Beobachter angekündigt hatte. Der Plan löste Begeisterung im linken Lager aus, schürte aber in der Geschäfts- und Finanzwelt Angst vor einem wirtschaftsfeindlichen Kurs Hollandes.
Der Verfassungsrat reagierte mit seiner Ablehnung auf eine Beschwerde der oppositionellen UMP. Der Rat erklärte, die Steuer träfe nicht alle Wohlhabenden in gleicher Weise: Während Familien mit einem Alleinverdiener und einem Einkommen von über einer Million Euro zahlen müssten, würden Doppelverdiener-Paare mit einem Jahresgehalt von je knapp unter einer Million Euro nicht zur Kasse gebeten. Neben dieser Ungleichbehandlung werden dem Verfassungsrat aber auch andere Bedenken nachgesagt.


Text: Reuters
Bildmaterial: REUTERS

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