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Vermögensfrage
Barwerte helfen beim richtigen Umgang mit Geld
Von Volker Looman, Bremen
22. Februar 2013 Die Beurteilung von Geldanlagen und Krediten verleitet die meisten Privatleute zur Addition von Einnahmen und Ausgaben. Das scheint einfach, praktisch und gut zu sein. Leider trügt der schöne Schein. Das Zusammenzählen von Zahlen ist bei Geldgeschäften aller Art vom Übel, weil bei diesem Vorgehen die Zeit unter den Teppich gekehrt wird. Daher ist es kein Wunder, dass die Liebhaber der Addition mit ihren Summen gelegentlich auf Abwege geraten. Die einzige Möglichkeit, auf den Pfad der kaufmännischen Tugend zurückzukehren, sind die Barwerte. Hier werden die künftigen Zahlungen auf die Gegenwart abgezinst, so dass korrekte Vergleiche und sinnvolle Schlussfolgerungen möglich sind. Das wird an sechs Beispielen aus dem Alltag deutlich.
Lebensversicherungen lösen bei jungen Familien zwiespältige Gefühle aus. Was machen junge Mütter mit Kleinkindern, wenn der Ernährer der Familie ums Leben kommt? Umgekehrt stellt sich dieselbe Frage. Was machen junge Väter mit Kleinkindern, wenn die Mutter stirbt? Die erste Lösung ist der vorherige Abschluss von Risikolebensversicherungen, und die zweite Lösung ist das Vertrauen, dass das Leben weitergehen wird. Mit beiden Dingen haben viele Menschen freilich Probleme, weil das Geld verloren zu sein scheint und der Glaube aus der Mode gekommen ist.
Wer nüchtern an die Sache herangeht, wird das Haushaltsbuch aufschlagen, um die Frage zu beantworten, wie viel Geld jeden Monat benötigt wird. Dann ist die Frage zu klären, wie lange der Betrag bezahlt werden soll. Außerdem sind Prognosen über die Höhe der Geldentwertung und den Zins für die Anlage der Versicherung zu treffen. Wenn die Hinterbliebenen zum Beispiel monatlich 2.500 Euro brauchen, die 15 Jahre fließen und jedes Jahr um 3 Prozent steigen sollen, gilt bei einem Anlagezins von 2 Prozent, wie ein Blick in die Tabelle zeigt, ein Vervielfältiger von 191. Folglich benötigt die Familie eine Risikolebensversicherung mit einer Todesfallsumme von 478.000 Euro.
Die deutschen Sparkassen sind, wenn es ums Geld geht, galante Verführer. Auf ihrer Internetseite provozieren sie Mieter mit der Frage, warum die Leute in fremde Taschen wirtschaften. Sie bieten einen Rechner an und fordern die Menschen auf, bei Gelegenheit einmal nachzurechnen, wie viel Geld durch die Miete ohne bleibenden Gegenwert verlorengehe. Beispiel: Wer 50 Jahre monatlich 750 Euro Miete bezahlt, muss bei einem Anstieg von 2 Prozent je Jahr insgesamt 761.215 Euro auf den Tisch blättern. Die Zahl ist korrekt, weil die Raten richtig addiert worden sind. Trotzdem ist die Rechnerei grobes Foulspiel, und dafür gebührt jedem Menschen, der so auf Kundenfang geht, von Amts wegen die Rote Karte.
Erstens bekommt der Mieter für diesen Betrag sehr wohl einen Gegenwert, und zweitens stellt sich die Frage, wie viel Kredit mit 600 Raten zu jeweils 750 Euro getilgt werden könnte. Die Antwort liefert der Barwert, das Ergebnis ist in der Tabelle zu finden. Hypotheken mit einer Laufzeit von 50 Jahren mögen im Durchschnitt jährlich 4 bis 5 Prozent kosten. Folglich liegt der Vervielfältiger bei 351. Das heißt in Zahlen, dass mit den 360 Monatsraten, die mit 750 Euro beginnen und jedes Jahr um 2 Prozent steigen, ein Kredit von 264.000 Euro aufgenommen werden kann.
In der Praxis wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weniger sein, weil von den Raten mindestens 20 Prozent für die Instandhaltung der Immobilie abgezogen werden müssen. Werden auch noch die Spesen für den Kauf der Immobilie angesetzt, wird das „zulässige“ Darlehen ungefähr 191.000 Euro betragen, und da sieht die Welt etwas anders aus. Die Differenz zu den „vorgegaukelten“ 761.000 Euro der Sparkässler sind Aufwendungen für Reparaturen und Zinsen.
Mit Almosen abspeisen
Wer einmal erlebt hat, wie Versicherungen versuchen, geschädigte Menschen mit Almosen abzuspeisen, fühlt sich an orientalische Basare erinnert, wo Preise für Frauen und Kamele zwischen Kebab und Wasserpfeife ausgehandelt werden. Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Eine Frau ist 40 Jahre alt und durch den Behandlungsfehler eines Arztes an den Rollstuhl gefesselt. Das Gericht hat der Frau eine lebenslange Rente von 3.500 Euro zugesprochen. Nun soll die Versicherung zahlen. Das Unternehmen wäre aber keine Versicherung, wenn es ohne „Verhandlung“ überweisen würde.
Ein Blick in die Tabelle zeigt, dass die Übersicht bei 50 Jahren aufhört. Folglich sollte die Frau nicht älter als 90 Jahre werden. Sonst müssen andere Rechenhilfen bemüht werden. Falls die Invalidin noch 45 Jahre lebt und wenn das Geld in diesem Zeitraum jährlich 3 Prozent an Wert verliert, sollten die 540 Zahlungen von je 3.500 Euro um diesen Satz steigen. Das führt bei einem Anlagezins von 2,5 Prozent nach Steuern zu einem Barwert von beachtlichen 2.142.000 Euro.
Die berechtigte Forderung wird bei jedem Regulierer einer Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu „würdevollem“ Schweigen führen. Danach wird der Vertreter die üblichen Gründe vortragen, dass man so nicht rechnen könne. Erstens sei nicht erwiesen, dass das Opfer noch 45 Jahre lebe, zweitens sei es nicht erwiesen, dass die Inflation künftig 3 Prozent im Jahr betrage. Auch der Anlagezins von 2,5 Prozent sei eine gewagte Prognose, schließlich seien auch Renditen von 3 bis 4 Prozent möglich.
Entschädigungen werden höher
Kurzum: Ein Handgeld von einer Million sei doch ein stolzer Betrag, und wenn die Gegenpartei mit dem Vorschlag einverstanden sei, könne der Betrag binnen einer Woche auf das Konto der Frau überwiesen werden. Gegen solche Angebote können sich die Betroffenen nur mit Hilfe versierter Anwälte zur Wehr setzen. Die Aussichten auf Erfolg sind gar nicht schlecht, weil die Entschädigungen, die vor Gericht erstritten werden, von Jahr zu Jahr höher werden. Männer kommen in der Lebensmitte hier und da auf merkwürdige Ideen.
Dazu gehört nicht nur der Traum von schnellen Autos und jungen Frauen, sondern auch die Vorstellung, dass es doch schön sei, die Arbeit mit 50 oder 55 Jahren an den Nagel zu hängen. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, weil Träume straffreie Tatbestände sind. Nur wird die Rechnung in der Regel ohne den Wirt gemacht. Wer 50 Jahre ist und sich im Berufsleben nicht übernommen hat, darf sich Hoffnungen machen, noch 35 Jahre zu leben.
Werden für allfällige Umtriebe, wie der Schweizer sagt, monatlich 4.000 Euro benötigt, ist ein kleines Vermögen notwendig. Bei einem Anlagezins von 3 Prozent nach Steuern und einer Inflationsrate von 2 Prozent sollten 1.435.640 Euro vorhanden sein, um die Zeit bis zum Lebensende standesgemäß überbrücken zu können. Sollten zum Leidwesen davon Betroffener nur 1.100.000 Euro auf den Konten liegen, sind kleine Korrekturen nötig.
Verträge sind einzuhalten
Die Teilung des vorhandenen Vermögens von 1.100.000 Euro durch die gewünschte Monatsrente von 4.000 Euro führt zu einem Ergebnis von 275. Mit dieser Zahl kann der Anleger in der Tabelle durch geduldige Suche die passenden Antworten finden. Muss es zum Beispiel bei einer Restlaufzeit von 35 Jahren bleiben, sollte die Inflation ausgeschaltet und das Kapital zu 3 Prozent nach Steuern angelegt werden. Wenn die Vorgabe freilich lautet, dass die Entwertung bei 3 Prozent liegt und das Geld nur zu 2 Prozent angelegt werden kann, muss sich der Anleger in der Tabelle nach links orientieren. Im Klartext beziehungsweise in Zahlen heißt das, dass das Vermögen in 20 bis 21 Jahren verlebt worden sein wird.
Jeder alte Lateiner weiß: Pacta servanda sunt. Dem werden junge Neusprachler nicht widersprechen. Verträge sind einzuhalten. Nur geht das Leben in vielen Fällen andere Wege. Arbeitsverträge werden aufgehoben, Ehen werden geschieden, Kreditverträge werden gekündigt, Mietverträge werden beendet. Das führt in aller Regel zu Hader und Streit. Die Anwälte der betroffenen Parteien haben in der Schule das Addieren von Zahlen gelernt, doch jeder Jurist mit Humor und Weitblick weiß, dass der Umgang mit Zahlen nicht zu den Kernkompetenzen der Zunft gehört. Folglich sind Zahlen, die von Anwälten vorgelegt werden, mit gewisser Vorsicht zu genießen.
Wie hoch ist der Schaden, wenn der Vorstand eines Unternehmens noch Anspruch auf 60 Gehälter zu jeweils 75.000 Euro hat? Wie hoch ist der Abstand, wenn ein Mietvertrag noch zehn Jahre läuft? Wie hoch ist die Entschädigung, wenn Kredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren nicht abgerufen worden ist? Drei kurze Blicke in die Tabelle, und die Antworten liegen auf dem Tisch. Der Vorstand wird, wenn ein Zinssatz von 4 Prozent zur Anwendung kommt, mit 4.128.000 Euro nach Hause geschickt. Der Mieter muss 519.000 Euro auf den Tisch legen, wenn die monatlichen Mieten von 5.000 Euro mit jeweils 3 Prozent kapitalisiert werden.
Renten sind kleine Vermögen
Und die Entschädigung für die Hypothek, die 3 Prozent kostet, wird bei 16.000 Euro liegen, wenn die monatlichen Raten für Zins und Tilgung jeweils 2.000 Euro betragen und auf dem Kapitalmarkt nur noch zu 2 Prozent wieder angelegt werden können. Beamte und Manager neigen im Alter zu gewisser Nörgelei: Die Arbeit ist weg, manche Frau ist davongelaufen, und die Aktien sind im Keller. Da hält sich die Lebensfreude in Grenzen. Nur ist das Jammerei auf höchstem Niveau. Wer in einem schuldenfreien Haus wohnt, das 400.000 Euro wert ist, und ein Depot besitzt, das für 500.000 Euro versilbert werden könnte, ist in Wahrheit reicher als 900.000 Euro.
Begründung: Die Renten der Anleger sind kleine Vermögen. Wer zum Beispiel aus der betrieblichen Rentenkasse monatlich 2.000 Euro und aus der gesetzlichen Rentenkasse monatlich 1.500 Euro bekommt, erhält jeden Monat insgesamt 3.500 Euro. Das heißt bei einem Versorgungsdauer von 20 Jahren, einem jährlichen Rentenanstieg von 1 Prozent und einem Anlagezins von 3 Prozent, dass der geplagte Privatier etwa 691.000 Euro übersieht, wenn er die beiden Renten vergisst.
Der Hinweis auf die „verschütteten“ Schätze sorgen in einschlägigen Kreisen immer wieder für große Erheiterung. Mal wird die Feststellung getroffen, dass die Kapitalisierung der Altersrenten fernöstliche Rechenkunst sei, mal wird die Frage gestellt, wo das Geld versteckt sei. Die Bemerkungen sprechen Bände, weil sie in aller Deutlichkeit zeigen, wie vermögende Privatleute mit Geld umgehen. Jeder vernünftige Fachmann weiß aus Erfahrung, dass an der Barwerten von Renten und Konsum kein Weg vorbeiführt, wenn das Vermögen auf soliden Beinen stehen soll.
Die Renten von 691.000 Euro, das Haus von 400.000 Euro und das Depot von 500.000 Euro ergeben ein Gesamtvermögen von 1.591.000 Euro. Wenn im selben Zeitraum für Privatzwecke monatlich 5.000 ausgegeben werden, die jedes Jahr um 2 Prozent steigen, weil eine Entwertung des Geldes in dieser Höhe befürchtet wird, beträgt der Barwert des Konsums bei einem Anlagezins von 3 Prozent ungefähr 1.078.000 Euro. Das hat zur Folge, dass der Anleger die 500.000 Euro, die in dem Depot liegen, auf der einen Seite so sicher wie möglich und auf der anderen Seite mindestens zu 3 Prozent nach Steuern anlegen muss. Das ist zurzeit eine schwierige Aufgabe, so dass die Anleger im besonderem Maße auf die Kosten der Anlagen schauen müssen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Kai, Loomann
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