21. Mai 2013

New York

Rapper versus Handwerksmeister

Von Norbert Kuls, New York
29. November 2012 Der New Yorker Rap-Musiker Ryan Leslie muss nach dem Urteil eines amerikanischen Geschworenengerichts eine Million Dollar Finderlohn an den deutschen Handwerksmeister Armin Augstein aus Pulheim bei Köln zahlen. Leslie hatte diesen Betrag vor gut zwei Jahren in einer Videobotschaft auf Youtube und in anderen Medien für den Finder seines Laptops ausgelobt. Er hatte sich aber zunächst geweigert, die Summe auch zu überweisen.
Der Computer war dem schillernden Musiker (“Maybachs & Diamonds“) zusammen mit anderen persönlichen Sachen nach einem Konzert in Köln vom Rücksitz seines Autos gestohlen worden. Augstein, Geschäftsführer einer Autowerkstatt in Dormagen, fand die Tasche mit Leslies Apple-Computer, einer Festplatte, Reisepass und Kreditkarte gut vier Wochen später bei einem Spaziergang mit seinem Hund in der Nähe seines Wohnorts. Augstein, der bis dahin noch nie etwas von dem Rapper gehört hatte, gab die Tasche am nächsten Tag bei der örtlichen Polizei ab, die sich um die Rückgabe kümmerte. Mehrere Versuche Augsteins, den Musiker zu kontaktieren und den versprochenen Finderlohn zu kassieren, schlugen allerdings fehl.
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 Vor einem Jahr reichte der Deutsche vor einem Bundesgericht in New York schließlich eine Klage ein. „Ich hätte die Tasche sowieso zur Polizei gebracht. Aber es war schließlich Leslies Entscheidung, einen so hohen Finderlohn auszuloben“, sagt Augstein heute. Der Musiker habe zudem monatelang überhaupt nicht reagiert. „Es hat noch nicht mal ein Dankeschön gegeben.“
Leslie begründete seine Verweigerungshaltung damit, dass er nach Rückgabe des Computers nicht mehr auf unveröffentlichte Lieder zugreifen konnte, die sich auf der externen Festplatte befunden hätten. „Die Million war für die Rückgabe des geistigen Eigentums gedacht“, sagte Leslie im Zeugenstand. Seine Anwälte suggerierten zudem, dass Augstein möglicherweise selbst etwas mit dem Diebstahl zu tun gehabt habe. „Darüber waren wir sehr böse, weil es gar keine Beweise dafür gab“, sagt Steven Thal, Leiter der deutschen Gruppe bei der New Yorker Kanzlei Phillips Nizer, einer von Augsteins Anwälten.
Die sechs Frauen und zwei Männer der Jury, die ihre Entscheidung in nur drei Stunden trafen, waren zunächst gespalten, weil sie die eine Million Dollar als zu hoch ansahen. Leslies Anwälte wollten deswegen noch auf den letzten Drücker über einen Vergleich verhandeln, was das Anwaltsteam von Augstein allerdings ablehnte. „Dieser Zug war abgefahren“, sagt Thal. Die harte Haltung zahlte sich schließlich aus. Kurz danach votierten die Geschworenen einstimmig für den Deutschen.
Augstein hatte anfänglich Bedenken, weil sich das amerikanische Rechtssystem bei der Urteilsfindung auf juristische Laien stützt. „In meinem Fall hat das Geschworenensystem aber sehr gut funktioniert“, resümiert der Handwerker aus dem Rheinland am Donnerstag. Ganz sicher ist er sich seiner Sache aber immer noch nicht. Möglicherweise könnte es eine Berufungsverhandlung geben. „Bis jetzt habe ich noch keinen einzigen Cent bekommen“, sagt Augstein. „Das Urteil ist eine Sache, das Geld auch zu bekommen eine andere.“


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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