22. Mai 2012

Chamberlain und die Kunstproduktion

Machen oder machen lassen

Von Lisa Zeitz
30. August 2011 Die Frage, welchen Anteil ein Künstler an der Entstehung seiner Kunstwerke hat, ist seit Jahrhunderten Stoff für Diskussion. Schon Rubens wurde kritisiert, seine Assistenten malten die Bilder, „bis zuletzt Herr Rubbens selbst das Ganze durch Striche und Farben zur Vollendung brachte. Da hieß es dann, das alles sei Rubbens' Werk“. Rubens selbst gab 1621 an, dass der Preis für ein komplett eigenhändiges Bild genau das Doppelte eines Werks koste, das ein Assistent vorbereitet habe. Auch für John Chamberlain, den vierundachtzigjährigen Meister der zerbeulten Autobleche, geht es bei der Frage um Millionen, und zwar im Fall seiner eigenen Arbeiten wie auch im Fall eines umstrittenen Warhol, der sich einst in seinem Besitz befand.
Die eine Episode betrifft seine Produktionen des vergangenen Jahres, die der gesundheitlich angegriffene Künstler von einer belgischen Firma fabrizieren ließ. Seine langjährige Galerie, die New Yorker Pace Gallery, lehnte das Kontingent ab. Diese Gelegenheit nahm Larry Gagosian wahr, der die neuen Werke übernahm und sie, wie Insider schätzen, für rund zwanzig Millionen Dollar verkaufen wird. Chamberlain trennte sich von Pace und lässt sich seitdem offiziell von Gagosian vertreten.
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Die andere Episode betrifft einen Rechtsstreit um ein fragliches Werk von Andy Warhol. Vor elf Jahren verkaufte Chamberlain den Siebdruck mit seinem hundertfach vervielfältigten Antlitz auf rotem Grund, „315 Johns“ aus dem Jahr 1967, für drei Millionen Dollar an einen anonymen Sammler. Davor ließ er ein Zertifikat des Andy Warhol Authentication Board ausstellen. Außerdem ist es im Werkverzeichnis von Andy Warhol gelistet. Mit dem Verkauf hat Chamberlain geprahlt, als er einige Jahre später Warhols ehemaligen Assistenten Gerard Malanga traf. Das hatte Folgen. Malanga behauptet, er selbst habe den Siebdruck „315 Johns“ erst 1971 mit seinem Freund Jim Jacobs hergestellt, Jacobs kann das bestätigen.
Warhol habe davon nichts gewusst und das Werk auch nie zu sehen bekommen. Außerdem gehöre das Bild nicht Chamberlain, sondern Malanga. Er klagte, wollte es zurückhaben und dazu 250 000 Dollar Schadenersatz. Chamberlain bestreitet zwar nicht, dass Malanga das Bild ausgeführt habe, aber er meint, die Idee stamme von Warhol, und Warhol habe auch das Resultat als authentisch anerkannt. Er habe das Bild im Tausch gegen eine oder zwei seiner Blechskulpturen von ihm erhalten.
Zeuge dieser Transaktion soll der ehemalige Kurator am Metropolitan Museum, Henry Geldzahler, gewesen sein, doch dieser ist wie Warhol selbst schon lange tot. Während sich die Juristen um die Verjährungsfrist stritten, meldete sich Chamberlains Exfrau zu Wort und warf ein, während ihrer Ehe habe er das Bild immer wieder als Fälschung bezeichnet. Wäre es ein Original, dann hätte sie bei ihrer Scheidung selbst Ansprüche darauf angemeldet.
Dieses Jahr im April - wie erst jetzt bekannt wurde - legten Chamberlain und Malanga nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzungen ihren Streit außergerichtlich bei. Malangas Anwalt Peter Stern sagte zu „Art in America“, Mr. Malanga sei sehr froh, dass die Sache vorbei sei. Mit Wahrheitsfindung hat die Lösung allerdings nicht viel zu tun, denn, so Stern: „Die Vorwürfe der Anklage wurden nicht zurückgezogen, und niemand hat zugegeben, im Besitz des Werks zu sein oder zu wissen, wo sich das Werk befindet.“


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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