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03. September 2010

Schufa

Auskunft auf Anfrage

Von Petra Kirchhoff

22. Januar 2009 Früher war alles ganz einfach. Da hatte der Verbraucher einen Ansprechpartner bei der Bank, der seine finanziellen wie persönlichen Verhältnisse gut kannte. Ob und in welcher Höhe ein Kredit genehmigt wurde, hing vor allem auch von der Einschätzung das Bankmitarbeiters ab.

Im Zuge der neuen Eigenkapitalrichtlinien für Banken, besser bekannt als Basel II, sind die Finanzinstitute jedoch dazu übergegangen, kreditrelevante Daten systematisch auszuwerten. Diese werden von Unternehmen wie der Wiesbadener Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, zur Verfügung gestellt. Scoring heißt die statistische Methode, nach der unter anderem auch aus Merkmalen wie Einkommen, Wohngegend und Beruf berechnet wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde einer Zahlungsaufforderung nachkommt.

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Falsche Daten müssen gelöscht werden

Nicht nur Banken, auch andere Unternehmen, die in Vorleistung gehen, arbeiten mit diesem Verfahren, wobei die Schufa betont, dass sie keine Informationen über Verdienst, Beruf, Wohngegend und Familienstand hat, diese also auch nicht in die Bewertung einfließen.

Gleichwohl gilt: Mit der Einführung des Scorings ist das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunde undurchsichtiger geworden. Zwar müssen Auskunfteien auf Anfrage die über eine Person gesammelten Daten offenlegen. Doch nach welchen statistischen Methoden Banken etwa aus diesen Daten die Kreditwürdigkeit von Kunden berechnen, bleibt Bank- und Unternehmensgeheimnis.

Bitter erfahren hat das Herr K., ein selbstständig arbeitender Sachverständiger aus dem Raum Darmstadt, der unter anderem zwei Mehrfamilienhäuser sowie Kunstschätze von einigem Wert besitzt. Als der Mann bei einer Bank, mit der er schon 30 Jahre lang Hypothekengeschäfte abgewickelt hatte, eine Hypothek zu einem günstigen Zins verlängern wollte, wurde ihm dies verweigert, sodass Herr K. einen Kredit bei einer anderen Bank zu schlechteren Konditionen abschloss – nach seinen Angaben für 6000 Euro mehr im Jahr.

Durch Zufall erfuhr der Kunde, dass er beim Darmstädter Wirtschaftsinformationsdienst D&B Deutschland GmbH negativ gelistet war. Danach sollte das Gesamt-Kreditlimit bei 2556 Euro liegen bei einem Score-Wert von 60, der für ein überdurchschnittliches Insolvenzrisiko sprach. Unter anderem berief sich das Unternehmen dabei auf eine telefonische Selbstauskunft des Sachverständigen im Jahre 1999. Alle Bemühungen von Herrn K., die Firma auf außergerichtlichem Wege dazu zu bewegen, diese personenbezogenen Daten zu löschen, scheiterten. Er klagte daraufhin und bekam Recht. Die beklagte Firma, heißt es im Urteil des Darmstädter Landgerichts, habe die Richtigkeit der Daten nicht belegt und müsse diese löschen.

Schufa will Schule machen

Bei D & B heißt es auf Anfrage, Klagen solcher Art kämen ein bis zweimal im Jahr vor, allerdings meistens von Unternehmen, die sich besser darstellten, als es ihnen tatsächlich gehe, betont PR-Manager Christian Noack. Aufgabe von Informationsdiensten wie D & B sei es, die Wirtschaft vor dem Ausfall von Forderungen zu schützen.

Als „Hokuspokus zum Nachteil der Verbraucher“ bezeichnen dagegen Verbraucherschützer das System mit denen Banken und andere Firmen kontrollieren, ob Kunden zahlungsfähig sind. Bei einem Testversuch des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr wurden 21 Personen, die die gesamte gesellschaftliche Bandbreite abdeckten, in elf verschiedene Banken geschickt, um das Prozedere der Kreditvergabe näher zu beleuchten. Das Ergebnis: Keinem Testkandidaten wurde der günstigste Tarif angeboten, der von dem jeweiligen Kreditinstitut beworben worden war. In vielen Fällen wurde auch nicht das Einverständnis für eine Anfrage bei der Schufa eingeholt, obwohl Banken dazu verpflichtet sind. Bankkunden sollten im Übrigen, wenn sie sich lediglich informieren möchten, darauf drängen, dass es sich um eine Schufa-„Anfrage Kreditkonditionen“ handelt. Die „Anfrage Kredit“ kann den Score-Wert beeinflussen. Sie wird erst dann relevant, wenn es zum Vertragsabschluss kommt.

Für mehr Transparenz bei der Bonitätsberechnung soll die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes sorgen. Der jetzige Entwurf geht nicht nur Verbraucherschützern, sondern auch der Schufa nicht weit genug. Nach den geplanten neuen Regeln werde für Verbraucher nicht deutlich, welche Unternehmen Daten zu ihrer Person speichern und weitergeben dürften und welche nicht, heißt es. Außerdem fordert die Schufa ein Zulassungsverfahren für Auskunfteien. Der Markt sei zu unübersichtlich.

Nun will die Schufa selbst Schule machen. Über das Internetportal www.meineschufa.de können Verbraucher von heute an nicht nur bei der Schufa gespeicherte persönliche Daten erfragen, sondern auch die Daten fünf weiterer Auskunfteien – Creditreform, Bürgel, Deltavista, Accumio und Arvato Infoscore. Diese Unternehmen arbeiten unter anderem für die Deutsche Telekom, Bertelsmann und den Allianz-Konzern.

Schufa & Co.Unternehmen nutzen die Dienste von Auskunfteien, um zu entscheiden, ob ein Kunde einen Kredit, einen neuen Handyvertrag oder die im Katalog bestellte Waschmaschine bekommt. Der bekannteste von bundesweit rund 60 privatrechtlichen Datensammlern ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Ihre Arbeitsweise beruht auf Gegenseitigkeit: Vertragspartner melden der Schufa Informationen - etwa die Eröffnung eines Girokontos und die Höhe des Dispotkredits -, umgekehrt informiert die Schufa, wenn ein Unternehmen in Vorleistung geht.In beiden Fällen muss das Einverständnis des Verbrauchers vorliegen. Dies geht oft unmerklich über die Unterschrift unter einen Vertrag oder durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über das Internetportal www.meineschufa.de können Verbraucher erfahren, welche Daten über sie vorliegen. Der zeitlich unbefristete Zugang kostet bis noch 30. Januar 9,50 Euro, sonst 15,60 Euro. Die einmalige Auskunft in einer von bundesweit 14 Servicestellen kostet 7,80 Euro bei Ausdruck, die reine Information ist gratis. Das Schufa-Büro in Frankfurt liegt an der Zeil 29-31. Weitere Infos: 0 18 05/72 48 32.



Text: F.A.Z.

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