21. Mai 2012

Patentstreit mit Motorola

Gericht bremst Vertrieb von Apple-Produkten

Von Joachim Jahn
03. Februar 2012 Der amerikanische Elektronikkonzern Apple darf wegen eines Patentstreits ältere Modelle seines Smartphones nicht mehr über das Internet vertreiben. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden und damit einer Klage des amerikanischen Handyherstellers Motorola stattgegeben. Betroffen sind die iPhones 3G, 3GS und 4, nicht aber das neue 4S. Außerdem gilt das Verbot für alle Tabletcomputer (iPad) des Konzerns, die sich mit dem UMTS-Standard (3G) in das Internet einklinken - nicht jedoch für solche, die lokale Funknetze (Wlan/Wifi) nutzen.
Ebenfalls nicht eingeschränkt ist der Verkauf in Geschäften und durch andere Online-Händler. Ein Sprecher von Apple kündigte Berufung gegen das Urteil an. Motorola habe sich wiederholt geweigert, zu „vernünftigen Bedingungen“ eine Lizenz für die patentierte Kommunikationstechnik zu verkaufen, sagte er am Freitag dieser Zeitung. Dabei sei sie schon vor sieben Jahren zum Industriestandard erklärt worden.
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In einem zweiten Verfahren verboten die Richter Apple die Verwendung eines älteren Patents, mit dessen Hilfe Daten von Computern und Handys mit einem Speicher im Internet synchronisiert werden (iCloud). Auch dem liegt eine Klage von Motorola zugrunde. Nach Ansicht von Beobachtern muss Apple nun die Funktion abschalten, mit der E-Mails automatisch abgerufen werden. Apple, Motorola und der südkoreanische Konzern Samsung überziehen sich derzeit weltweit mit Prozessen wegen angeblicher Patentverletzungen.
Auch in Deutschland sind damit mehrere Gerichte beschäftigt. Die EU-Kommission ermittelt zudem gegen Samsung. Die Motorola-Patente sind im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme des Mobilfunksegments von Motorola durch den Suchmaschinenbetreiber Google ebenfalls Gegenstand von EU-Untersuchungen.


Text: DPA
Bildmaterial: Apple.de, Hersteller

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