24. Mai 2013

Beraterregister

Vorschriften in der Bankberatung nützen wenig

Von Martin Hock
01. November 2012 Die Bankbranche muss sich seit diesem Donnerstag wieder mit einer neuen Vorschrift auseinandersetzen: dem umstrittenen  Zentralregister für die in Deutschland rund 300.000 im Wertpapiergeschäft tätigen Bankberater.
In diesem wird neben den persönlichen Daten auch Angaben zum Tätigkeitsprofil des Beraters, zu seinem beruflichen Werdegang sowie zu schon erfolgten Kundenbeschwerden speichern. Die Finanzaufsicht Bafin registriert nun auch jede neue Beschwerde. Häufen sich die Fälle, kann die Behörde Sanktionen verhängen.
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Erst losgelassen, jetzt wieder eingefangen

Nachdem die Deregulierung der Bankenbranche seit den achtziger Jahren dieser immer mehr Möglichkeiten eröffnete, riskante Geschäfte zu tätigen, diese auf Kunden zu verteilen, die dann das Fehlschlagen spätestens in der Finanzkrise teuer zu spüren bekamen, ist die Politik bemüht, die Branche wieder stärker in den Griff zu bekommen: Allerdings nicht durch Verbote und Beschränkungen, sondern vor allem in der Schaffung von mehr Transparenz.
Dazu diente 2010 die Einführung die Einführung einer Protokollpflicht für Beratungsgespräche. Praktische Erfahrung ist indes, dass dieses Protokoll häufig gar nicht angefertigt oder ausgehändigt wird oder nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Auch der 2011 eingeführte sogenannte „Beipackzettel“ für Finanzprodukte steht in der Kritik. In der Praxis sei er oft schlicht unverständlich.

Wie bei der Versicherungspolice

Die Banker stöhnen naturgemäß wegen der bürokratischen Vorgaben. Emmerich Müller vom Frankfurter Bankhaus Metzler gibt zu bedenken: „Der Overkill an Informationen macht den Verbraucher nicht glücklicher oder hilft ihm in seiner Entscheidungsfindung.“
Wer schon einmal versucht hat eine Rentenversicherung abzuschließen, wird meist die Erfahrung gemacht haben: Entweder wollte er den Beipackzettel nicht lesen oder er hat ihn nicht verstanden. Es ist so ähnlich wie beim Kleingedruckten in der Versicherungspolice: man weiß, dass man sie lesen sollte, aber bringt es nicht fertig. Und wer es fertig bringt, fragt sich ob er überhaupt etwas für sein Geld bekommt.  Immerhin wird in einem gemeinsamen Arbeitskreis von Finanzbranche und Ministerium nun die Verständlichkeit nachgebessert.

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

Selbst Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist skeptisch, dass die Transparenz wirklich hilft: In der Apotheke lege man ja auch nicht Beipackzettel verschiedener Medikamente nebeneinander, lese sie durch und entscheide dann, welches Produkt man kaufe. „Wir müssen erkennen, wie der Markt funktioniert: Die Leute müssen ihrem Berater vertrauen können - mit gutem Recht“, sagt Nauhauser.
Dass Banken ihren Beratern immer noch zum Teil üppige Provisionen für erfolgreiches Verkaufen zahlen, halten manche Kritiker für den Kern des Problems. Nach Vorstellung des Europaparlaments sollen Banken gezwungen werden, die Vergütungen an die Kunden weiterzureichen. Die Bundesregierung will eine verbindliche Offenlegung. Ein generelles Verbot von Gebühren - wie es Großbritannien 2013 einführen will - dürfte aller Voraussicht nach jedoch nicht kommen.

Kontraproduktiv?

Das Vertrackte ist zudem: Nicht alles, was aufgrund einer Provision empfohlen wird, muss auch schlecht sein. Und nicht alles, was ein Honorarberater empfiehlt oder wo eine Provision weiter gereicht wird, muss dagegen auch gleich gut sein.
Verbraucherzentralen-Vorstand Gerd Billen fordert mehr gesetzlichen Schutz für Verbraucher. Die Grünen im Bundestag und Verbraucherschutzministerin Aigner wollen verdeckte Testkäufer der Bafin losschicken. Martin Faust, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management, sieht in mehr Regulierung aber auch eine Gefahr: Die Banken könnten sich auf die schriftliche Information zurückziehen und - zum Beispiel auch vor Gericht – auf diese verweisen.
Das ist nicht von der Hand zu weisen. Der Berater nennt die positiven Aspekte und verweist auf die Unterlagen. Da diese dem Kunden ausgehändigt wurden, sind sie ja praktisch Bestandteil des Verkaufsgesprächs. Und wenn der Kunde die Information nicht nutzt, so trifft ihn zumindest eine Teilschuld.


Text: FAZ.NET
Bildmaterial: Fricke, Helmut

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