18. Mai 2013

Bessere Anlageberatung

Register über 300.000 Bankberater soll Kunden schützen

Von Markus Frühauf
27. Oktober 2012 Die 1889 Banken in Deutschland haben nur noch bis Donnerstag Zeit. Bis dahin müssen sie der Finanzaufsicht Bafin umfangreiche Daten über ihre rund 300.000 im Wertpapiergeschäft tätigen Berater übermitteln. Die Anforderungen der Aufsicht sind komplex: Die Datenbank wird neben den persönlichen Daten auch Angaben zum Tätigkeitsprofil des Beraters, zu seinem beruflichen Werdegang sowie zu schon erfolgten Kundenbeschwerden speichern.
Nur eine Bank in Deutschland wird keine Daten nach Bonn weiterleiten, wo die Bafin sitzt: Die Volksbank Göppingen und drei ihrer Mitarbeiter haben gegen das Beraterregister Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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„Verstoß gegen die Verfassung“

Sie berufen sich unter anderem auf Berufsfreiheit, weil die Aufsicht ohne Gerichtsverfahren Beschäftigungsverbote verhängen kann, sowie auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil das Register nur Bankberater betrifft, aber nicht freie Vermögensberater. Der Vorstandschef der Volksbank Göppingen, Peter Aubin, wertet im Gespräch mit der FAZ das Beraterregister als „völlig unverhältnismäßig“ und als „Verstoß gegen die Verfassung“.
Ob sich mit dem Beraterregister der Anlegerschutz verbessern lässt, daran zweifelt auch die Deutsche Kreditwirtschaft. Der Dachverband der Banken- und Sparkassenverbände beklagt den bürokratischen Mehraufwand, der keinen spürbaren Nutzen für die Kunden erkennen lasse. Doch der Verfassungsbeschwerde der Volksbank Göppingen hat sich bislang noch kein anderes Institut angeschlossen. Allerdings fordert der Normenkontrollrat, dass nach zwei Jahren überprüft wird, ob die Ziele erreicht sind, die mit dem neuen Aufsichtsansatz und der Anzeigepflicht verfolgt wurden, und ob es kostengünstigere Alternativen gibt.
Ein Sprecher der Bafin begründet den Schritt mit den vielen gegen Banken erhobenen Vorwürfen, dass sie ihre Kunden falsch berieten. Dies gebe Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen beeinflusst werde. Deshalb verabschiedete die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Gesetz, um das Beraterregister einzuführen.

Misstrauen ist gestiegen

Ein Beispiel sind die an deutsche Kunden von mehreren Banken vertriebenen Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, die nach deren Insolvenz im Herbst 2008 wertlos wurden. Viele Kunden haben dagegen geklagt, doch die Erfolgsaussichten stehen schlecht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt für die Bankberater entschieden. Doch mit der Finanzkrise ist das Misstrauen gegen die Banken und ihre Berater gestiegen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Provisionen und variablen Erfolgsprämien für die Vertriebsmitarbeiter. Sie verdienen also mehr, je mehr Produkte sie ihren Kunden verkaufen.
Zwar müssen die Banken den Kunden inzwischen die Provisionen der Finanzprodukte offenlegen. Doch die Verbraucherschützer zweifeln, dass die Interessen und Sicherheitsbedürfnisse des Kunden im Vordergrund stehen. Schließlich stehen die Berater in den Filialen unter einem hohen Druck, weil sie die Verkaufsvorgaben ihrer Zentralen erfüllen müssen.
Aus diesem Grund haben die Commerzbank und die Hypo-Vereinsbank schon vor längerem neue Vertriebsmodelle eingeführt, mit denen nachhaltige Kundenbeziehungen gesichert werden sollen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Kundenzufriedenheit, die nur dann gewährleistet ist, wenn sich der Kunde auch gut beraten fühlt.
Hat er dieses Gefühl nicht, kann er sich in Zukunft bei der Bafin oder bei der Bank beschweren, die verpflichtet ist, jede Beschwerde an das Beraterregister weiterzuleiten. Das gilt den Bafin-Angaben zufolge auch für Beschwerden, die unberechtigt waren oder zurückgenommen wurden. „Der Gesetzgeber betrachtet Kundenbeschwerden als wichtigen Risikoindikator“, sagt der Bafin-Sprecher.
Der Finanzaufsicht dient die Anzahl der Beschwerden als Indiz für einen möglicherweise hohen Verkaufsdruck in Banken oder Filialen. Die Banken oder den Berater wird sie prüfen, wenn sich die Beschwerden häufen. Sollten sich konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ergeben, kann die Bafin Verwarnungen und Beschäftigungsverbote aussprechen.
Schon seit längerem diskutieren die Banken darüber, ob die Provisions- durch die Honorarberatung abgelöst werden soll. Dann zahlt der Kunde für die Beratung ein Honorar. Ob damit alle Interessenkonflikte gelöst sind, daran zweifelt Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon. „Honorarberater sind auch abhängig, und zwar vom Honorar“, gab er in einem Interview mit der F.A.Z. zu Bedenken.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Photothek

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