21. Mai 2013

Privatinsolvenz

In drei statt sechs Jahren heraus aus den Schulden

18. Juli 2012 Verbraucher und insolvente Existenzgründer sollen künftig bereits nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen können. Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, das gesetzliche Verfahren zur sogenannten Restschuld-Befreiung zu reformieren. Damit werde Menschen, „die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnet“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die Verkürzung der Restschuld-Befreiung auf drei Jahre ist dem Gesetzentwurf nach möglich, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten zu zahlen. Eine vorzeitige Restschuld-Befreiung nach fünf Jahren solle möglich sein, wenn Schuldner zumindest die Verfahrenskosten begleichen können. Ansonsten bleibt es beim derzeitigen Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren. Die Beschleunigung sei auch im Interesse der Gläubiger, sagte die Ministerin. Schuldner erhielten einen gezielten Anreiz, möglichst viel zu bezahlen.
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Mehr als 100.000 Verbraucher gingen 2011 in Deutschland insolvent

Mit dem Gesetz will die Regierung zudem die Arbeit von Beratungsstellen für Schuldner erleichtern: Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch offensichtlich aussichtslos ist, muss er künftig auch nicht mehr unternommen werden. Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sollen in der Insolvenz ähnlich wie Mieter geschützt werden. Begründung: Aus Sicht der Betroffenen macht es oft keinen Unterschied, ob sie in einer Miet- oder Genossenschaftswohnung wohnen. Die Privatinsolvenz ist seit 1999 möglich.
Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann dies mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht beantragen. Das Verfahren ermöglicht die Restschuld-Befreiung. Dafür müssen Verbraucher bislang noch sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern. Danach werden ihre restlichen Schulden gestrichen.
Nach Angaben Leutheusser-Schnarrenbergers gab es im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen und knapp über 20.000 Insolvenzverfahren ehemals Selbständiger. Verbraucher gerieten meist unverschuldet in die Situation der Zahlungsunfähigkeit, sagte die Ministerin: etwa durch Scheidung, Krankheit oder den Verlust des Arbeitsplatzes.


Text: FAZ.net mit AFP
Bildmaterial: dpa

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