22. Mai 2013

Hochfrequenzhandel

Händler warnen vor Exodus in Frankfurt

Von Bettina Schulz, London
17. Januar 2013 Der Verband der internationalen Händler hat schwere Bedenken gegen den deutschen Alleingang zur Regulierung des Hochfrequenzhandels geäußert. Die European Principal Traders Association (EPTA) warnt vor allem davor, eine Zulassungspflicht der Hochfrequenzhändler nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einzuführen, wie bisher geplant. Dies würde bedeuten, dass alle ausländischen Händler, die an der Deutschen Börse Hochfrequenzhandel betreiben wollten, eine Niederlassung in Deutschland gründen müssten und mit dieser Niederlassung eine Zulassung zum Hochfrequenzhandel beantragen müssten.
Siebzig Prozent des Hochfrequenzhandels an der Deutschen Börse werden derzeit von ausländischen Händlern durchgeführt. Daher ist auch die Deutsche Börse besorgt über die geplante Zulassungspflicht nach dem KWG: „Die zusätzliche Erlaubnispflicht nach dem KWG führt zu keiner Verbesserung der Aufsichtsqualität, aber zu schwerwiegenden und unerwünschten Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland“, warnte die Deutsche Börse Anfang der Woche.
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Das Gegenteil der EU-Regulierung

In Frankfurt sind zwar zahlreiche ausländische Banken vertreten. Sie haben aber meist nur Vertriebsniederlassungen, hingegen kein Handelsgeschäft. Das Handelsgeschäft ausländischer Banken ist in der Regel in London konzentriert, dem Zentrum für Hochfrequenzhandel in Europa. Eine Zulassungspflicht nach KWG würde bedeuten, dass die ausländischen Frankfurter Banken extra Handelsniederlassungen in Frankfurt gründen müssten, um für diese Händler dann eine Zulassung zum Hochfrequenzhandel nach KWG zu erlangen. „Das hätte einen völlig negativen Effekt“, warnt der Händlerverband. „Nicht nur würde dies europäische und amerikanische Unternehmen vom Handel ausschließen und Liquidität vom deutschen Markt abziehen, sondern es würde den Handel auf die viel intransparenteren sogenannten Dark Pools verlagern. Das wäre genau das Gegenteil dessen, was die EU-Regulierung eigentlich will“, warnt der ETPA-Verband.
Die Deutsche Börse stimmt überein: „Angesichts des damit verbundenen Aufwands besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Unternehmen keine Zweigstelle einrichten, sondern sich vom Finanzplatz Deutschland abwenden werden.“ Die Deutsche Börse kritisiert zudem, dass die bisherige Definition des Hochfrequenzhandels so weit gefasst sei, dass nicht nur der Hochfrequenzhandel im eigentlichen Sinne erfasst werde, sondern nahezu jeder Teilnehmer, der sich der Nutzung von Algorithmen zum Handel von Finanzinstrumenten bediene. Selbst die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin könne bisher nicht genau erklären, wer exakt unter die Zulassungspflicht falle, heißt es bei der Deutschen Börse.

Teilnehmer enger definieren

Diese fordert daher, dass die Teilnehmer des Hochfrequenzhandels enger definiert werden, weil nach jetziger Definition sogar Kapitalanlagegesellschaften unter die Regulierung fallen würden. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich an die bestehenden Definitionen des Europäischen Verbandes für Wertpapieraufsicht und des Europäischen Parlaments im Rahmen der Überarbeitung der MIFID orientieren.
Weder in London noch am Frankfurter Finanzplatz wird verstanden, warum Berlin mit einer eigenen Regulierung vorprescht. Die Deutsche Börse begrüßt den Gesetzentwurf jedoch im Grundsatz. Am Londoner Finanzplatz wird die Regulierung in Deutschland mit Verwunderung beobachtet, zumal in Brüssel eine Regulierung vorbereitet wird. Diese wird von dem internationalen Händlerverband EPTA auch unterstützt, denn die Händler haben ein Eigeninteresse an einem geordneten, überwachten und sicheren Handel. Die neuen Regeln aus Brüssel werden aber wohl nicht vor 2015 in Kraft treten.


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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