20. Mai 2013

Kirch-Prozess

Der Deutschen Bank droht eine herbe Niederlage

Von Henning Peitsmeier und Joachim Jahn
16. November 2012 Guido Kotschy wirkt wie ein jovialer Bayer, der die Gemütlichkeit schätzt. Jemand, der manchmal zwar zum Granteln neigt, im Grunde aber harmlos ist. Doch Vorstände und Anwälte der Deutschen Bank haben mit dem rundlichen, weißhaarigen Mann eher gegenteilige Erfahrungen gesammelt. Kotschy ist Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts München. Dort wird vor dem Fünften Zivilsenat an diesem Freitag der Schadensersatzprozess zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch verhandelt.
Für den 64 Jahre alten Kotschy, der den Senat seit 2005 leitet, ist es der letzte große Fall, im Herbst kommenden Jahres wird er pensioniert. Der gelernte Bankkaufmann und ehemalige Staatsanwalt wird - darauf deutet vieles hin - das Geldinstitut wohl verurteilen. Dass er es im Prinzip für schadensersatzpflichtig hält, hat er schon in einem Senatsbeschluss vom 3.September vermerkt. An diesem Freitag könnte Kotschy den streitenden Parteien nun einen Vergleichsvorschlag unterbreiten - so wie schon vor einem Jahr, als er das Verfahren gegen eine Schadensersatzzahlung der Deutschen Bank über 775Millionen Euro beenden wollte. Das wäre der Preis gewesen für jenes inzwischen legendäre Fernsehinterview von Rolf-Ernst Breuer im Februar 2002, in dem der damalige Vorstandssprecher öffentlich Kirchs Kreditwürdigkeit in Frage gestellt hatte.
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Jain und Fitschen versuchen, was Ackermann nicht gelang

Die Kirch-Erben fordern mehr als 2 Milliarden Euro. Doch die Bank und auch Breuer lehnten bisher jeden Vergleich ab. Das neue Führungsduo Anshu Jain und Jürgen Fitschen könnte zwar versuchen, was ihrem Vorgänger Josef Ackermann nicht gelang, und einen Vergleich aushandeln. Zumindest Breuer scheint dem inzwischen keine Steine mehr in den Weg legen zu wollen. Doch bislang sieht es nicht nach einer gütlichen Einigung aus. Fitschen wird nicht einmal persönlich zu der Verhandlung erscheinen, sondern sich durch zwei „mit dem Sachverhalt vertraute Mitarbeiter der Rechtsabteilung vertreten“ lassen, wie die Bank mitteilte. „Das entspricht der Praxis bei größeren Unternehmen und steht im Einklang mit der Ladung zum Termin.“ Die beiden Fitschen-Vertreter sind zum Vergleichsabschluss ermächtigt, der dann aber ohnehin noch von Vorstand und Aufsichtsrat gebilligt werden müsste.
Die Beklagten haben allerdings seit geraumer Zeit den Verdacht, dass ihnen in München kein fairer Prozess gemacht wird. Schon im Frühjahr 2011 stellten die Anwälte der Bank einen Befangenheitsantrag: Sie glaubten, dass Kotschy voreingenommen sei, eng mit der Staatsanwaltschaft München kooperiere und sich in der Sache verrannt habe. Kotschys mitunter recht schroffe Verhandlungsführung bekamen der Reihe nach die obersten Vertreter der Bank zu spüren, erst Clemens Börsig noch als Aufsichtsratsvorsitzender, danach Breuer-Nachfolger Ackermann und Altvorstand Tessen von Heydebreck. Und natürlich Breuer selbst. Ziemlich unverhohlen unterstellte Kotschy ihnen, die Unwahrheit zu sagen. Die Münchner Strafverfolger ermitteln bereits wegen versuchten Prozessbetrugs. Gegen Breuer gab es wegen eines ähnlichen Vorwurfs sogar schon Gerichtsverhandlungen; das Verfahren wurde dann aber gegen Zahlung von 35.000 Euro eingestellt.
An diesem Freitag steht nicht nur die Reputation der Deutschen Bank auf dem Spiel. Richter Kotschy hat auch den Kirch-Vertrauten Dieter Hahn geladen. Für die Bank und für Breuer persönlich geht es um viel Geld. Sollte das Gericht - wenn auch noch nicht am Freitag - zum erwarteten Schadensersatzurteil kommen, müsste das Kreditinstitut seinen einstigen Vorstandssprecher in Regress nehmen; sonst drohen den Vorständen und Aufsichtsräten selbst Schadensersatzklagen von Aktionären und Strafanzeigen wegen Untreue. Nun muss die Bank von Breuer allerdings keineswegs einen vollen Ersatz des Betrags verlangen, den sie am Ende womöglich an die Kirch-Erben zahlt - sei es, dass das Oberlandesgericht sie dazu verurteilt und der Bundesgerichtshof diesen Entscheid nicht anschließend kassiert. Oder dass sich das Kreditinstitut vielleicht doch am Ende mit den Klägern einigt. Neben den stattlichen Anwaltskosten dürfte sich ein solcher Schaden in Milliardenhöhe bewegen und damit das Vermögen eines Rolf-Ernst Breuer weit übersteigen.
Der Vergleich, den der Elektrokonzern Siemens nach der Schmiergeldaffäre mit dem früheren Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer geschlossen hat, zeigt aber auch: Die Wiedergutmachung kann weit unter dem tatsächlichen Gesamtschaden liegen. Zu niedrig dürfte ein solcher Obolus wiederum auch nicht ausfallen, damit Vorstände und Aufsichtsräte nicht selbst in die persönliche Haftung geraten. Zudem müssten die Aktionäre auf einer Hauptversammlung einem Vergleich mit Breuer ebenfalls zustimmen.

„Unfall, den ich nicht wiederholen würde“

Ein weiteres Problem: Die Bank hat zwar einst für ihren Vorstandssprecher und späteren Aufsichtsratschef eine übliche Manager-Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen, angeblich über 500 Millionen Euro. Das Versicherungskonsortium zahlt aber dem Vernehmen nach nur bei Fahrlässigkeit. Breuer stellt dies zwar genauso dar; vor Gericht hat er sein Kirch-Interview als einen „Unfall“ bezeichnet, „den ich nicht wiederholen würde“. Sein Problem ist jedoch, dass Richter Kotschy ihm das offenbar nicht abnimmt. Nach dieser Lesart hat Breuer vorsätzlich gehandelt, um - wie es Kirchs Anwälte behaupten - an ein lukratives Beratermandat beim überschuldeten Film- und Fernsehkonzern zu kommen und an dessen Verwertung verdienen zu können.
Wie verfahren der ganze Rechtsstreit ist, wurde jüngst deutlich, als Richter Kotschy zwei Sachverständige vernahm: Die beiden Linguistikprofessorinnen sollten den Deutungsstreit um ein auf Englisch verfasstes Protokoll einer Vorstandssitzung klären, in der die Bank nach Ansicht von Kirch eine Verschwörung gegen ihn zur Zerschlagung und dem Verkauf seines Konzerns verabredete. Im Gerichtsprotokoll über ihre orakelhaften Aussagen finden sich dann Sätze wie: „,An advisory mandate‘ habe ich mit ,den Beratungsauftrag‘ übersetzt - in dem vorliegenden Kontext entspricht das englische ,an‘ dem deutschen ,der‘.“


Text: F.A.Z.
Bildmaterial: action press

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