22. Mai 2013

Mieterrechte gekappt

Bundestag beschließt Mieten-Bremse

14. Dezember 2012 Bestimmte Mieten dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr so stark erhöht werden wie bisher. Mit den Stimmen von Union und FDP beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend, dass die Bundesländer Mieterhöhungen in besonders begehrten Städten oder Stadtvierteln stärker deckeln dürfen. Statt um 20 Prozent dürfen Mieten dort binnen drei Jahren nur noch um bis zu 15 Prozent steigen. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als völlig unzureichend und warf Schwarz-Gelb vor, einseitig die Vermieterinteressen zu bedienen. In namentlicher Abstimmung votierten 308 Abgeordnete für die Reform, 262 stimmten dagegen, zudem gab es eine Enthaltung.
Besonders umstritten ist, dass zugleich auch Mieterrechte gekappt werden. Um das Energiesparen im Zuge der Energiewende voranzubringen, dürfen Mieter über drei Monate bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern. Die Regelungen sollen bis Frühjahr 2013 in Kraft treten - allerdings können die Länder das Inkrafttreten noch verzögern. Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen „Mietnomaden“. Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.
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Deckelung bei Neuvermietungen notwendig

Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Reform. Dringend notwendig sei eine Deckelung bei Neuvermietungen, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. „Die Kappungsgrenze greift nur bei bestehenden Mietverhältnissen ein und verhindert allzu drastische Preissprünge.“ Hingegen gebe es bei Neuvermietungen keine gesetzliche Regelung, die überproportionale Steigerungen verhindern würde.
„Als sozial kann man es nicht bezeichnen. In einer Zeit, in der die Mieter aus begehrten Innenstadtlagen verdrängt werden, kappt das Gesetz nur das Ausmaß des Unsozialen“, schrieb auch die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom Freitag. „Eine Obergrenze von etwa 15 Prozent über der ortsüblichen Miete wäre notwendig; und in die Berechnung der Ortsüblichkeit, also in den Mietspiegel, sollten endlich auch die Altmieten eingehen, also nicht mehr nur die Mieten, die sich in jüngerer Zeit verändert haben.“

Mietkostenproblem als Thema des Bundestagswahlkampf

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück will das Mietkostenproblem auch im Bundestagswahlkampf verstärkt thematisieren. Er warf Schwarz-Gelb Stückwerk vor, die Koalition habe keine Antwort auf die Preisdynamik in Ballungsgebieten. „Was wir brauchen, ist ein Nationaler Aktionsplan Wohnen und Stadtentwicklung“ sagte Steinbrück. Dieser müsse Mieterschutz mit einer etwa von der KfW-Bank getragenen Förderpolitik für bezahlbaren Wohnraum verbinden.
Der FDP-Politiker Stephan Thomae betonte, eine solche Deckelung sei marktwirtschaftlich nicht sinnvoll. „Wer etwa in München eine teure Wohnung baut oder kauft, braucht auch entsprechende Mieten, um das zu refinanzieren.“ Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak betonte mit Blicke auf das Minderungsverbot, auch Mieter müssten ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner sagte, dass es sie angesichts einer Mietpreisexplosion in einzelnen Regionen sehr verwundere, dass Union und FDP nur mit einer Obergrenze für bestimmte Gegenden mit Wohnungsmangel reagieren würden. Man brauche diese Grenze bundesweit und für Neuvermietungen.


Text: FAZ.net mit dpa-AFX
Bildmaterial: dapd

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