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03. September 2010

Digitale Gesellschaft

Apple speichert die Daten unseres Lebens

Von Markus Beckedahl

25. Juli 2010 Wenn ein Anbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, bekommt das der Verbraucher in der Regel nur durch einen Hinweis mit, dem man zustimmen muss. Wer macht sich schon die Mühe, die oftmals in epischer Länge und in juristischer Sprache verpackten Detailinformationen durchzulesen und sich eine eigene Meinung zu bilden? Und welchen Handlungsspielraum hat man schon, wenn doch die Hard- oder Software in der Regel nicht mehr funktioniert, sollte man der Änderung widersprechen? Heikel wird es für Anbieter, wenn sie ihre Datenschutzrichtlinien überarbeiten, denn das bedeutet meist keine Verbesserung für die Verbraucher. Und der Aufschrei beginnt.

Aktuell hat die Computerhersteller Apple ein solches Problem - und seine Kunden sollten genauer hinschauen, was sich geändert hat. Besitzer eines iPhones oder Apple-Computers nutzen gern die Kartenanwendungen wie Google-Maps. Dabei ist es praktisch, wenn die Hardware automatisch erkennt, wo man gerade ist und ein kleiner roter Punkt den genauen Standort angibt. Das kann nicht nur nützlich sein, wenn man sich verlaufen hat. Wenigen ist bekannt, wie diese Technologie funktioniert.

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Unbemerkt im Hintergrund

Früher wurde das Problem durch GPS gelöst. Mit freier Sicht zum Himmel und etwas Zeit zeigte das Smartphone den Ort an. Eine andere Variante ist die Funkzellen-Ermittlung, die in der Stadt aber etwas ungenau ist. Im Optimalfall wird der genaue Standort ermittelt, wo man sich gerade befindet, und nicht der Häuserblock. Moderne Systeme kombinieren die verschiedenen Technologien und fügen Daten hinzu, welche die Nähe zu WLAN-Stationen ermitteln.

Hersteller wie Apple, aber auch Google oder Nokia nutzen seit Jahren die unzähligen an Kunden ausgelieferten Smartphones, um Positionsdaten zu verbessern. Unbemerkt im Hintergrund scannen die Geräte alle verfügbaren WLAN-Netzwerke und die jeweilige Stärke der Umgebung, um die genaue Entfernung berechnen zu können - und diese Daten werden dann regelmäßig in die Datenbanken der Hersteller übermittelt. Die Masse an Datensätzen schafft eine Basis, um tatsächlich jedem den genauen Ort angeben zu können, der dies wünscht - und das Feature eingeschaltet hat, dass die eigenen Standortdaten an eine Datenbank übermittelt werden dürfen. Praktischerweise ist das Feature beim Verkauf direkt eingeschaltet.

Verlaufen war gestern

Für die Hersteller entsteht hier ein Nebengeschäft: Die gewonnenen Daten kann man an Dritte weiterverkaufen. Natürlich wird alles anonym gespeichert - sagen die Hersteller. Überprüfbar ist dies nicht, denn unsere Datenschutzbehörden bekommen keinen Zugang zu diesen Datenbanken, um die Aussagen zu überprüfen. Ungeklärt ist bisher, ob es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten handelt. Man muss also den Herstellern vertrauen. Das Problem für Apple ist, dass die Daten seit längerem gesammelt sind, die Datenschutzrichtlinien allerdings erst jetzt - auch auf öffentlichen und politischen Druck hin - geändert und die Kunden darüber informiert werden.

Auch wenn die Daten anonymisiert gespeichert werden, sollte einem schon bewusst sein, dass man sich hier als Versuchskaninchen an einer Art Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Wer mit seinem Smartphone immer nebenbei online ist, sendet damit auch die Standortdaten seines Lebens unbemerkt im Hintergrund an den jeweiligen Hersteller. Was das Bundesverfassungsgericht bei der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erkannte, wird hier zum Feature erklärt. Der Vorteil für die Verbraucher: Das Leben wird einfacher, verlaufen war gestern.

Die Datenschutzrichtlinie der EU wird überarbeitet

Zumindest, wenn das Internet auf dem Handy funktioniert und man nicht mitten im Wald steht. Der Nachteil ist, dass man sich darauf verlassen muss, dass die Daten auch wirklich anonymisiert in den Vereinigten Staaten gespeichert werden und bei der Verarbeitung nichts schiefgehen darf.

Was bleibt, ist abermals die Erkenntnis, dass die Verbraucher selbst entscheiden können müssen, ob sie ein nützliches Feature verwenden möchten und was die möglichen Folgen sind. Dazu braucht es Transparenz durch die Hersteller und den Willen, ihre Kunden frühzeitig und möglichst umfassend zu informieren - und diesen die Möglichkeit zu geben, die Weitergabe ihrer Daten an Dritte zu untersagen. Die Politik kann sich dabei ernsthaft einbringen. Bei der EU-Kommission wird derzeit die Datenschutzrichtlinie überarbeitet. Unter anderem steht dabei die Frage im Raum: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen außerhalb der EU Daten erheben, speichern und verarbeiten? Hier gilt es, die Souveränität des Einzelnen zu schützen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: APN, Dieter Rüchel

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